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Strafrechtliches Risiko bei der Finanzierung von Werbegeldern für Ärzte – in der Schweiz. In Österreich: Pharmaunternehmen sponsern ärztliche Fortbildungen

Published On: 11. November 2023 7:01

Eine der größten Probleme im Bereich der Wissenschaft ist die Einmischung und Finanzierung durch Pharmaunternehmen. In der Schweiz hat das Bundesamt für Gesundheit festgestellt, dass Zahlungen an Ärzte für Werbung im Wartezimmer unzulässig sind. Der Generikahersteller Sandoz hat daraufhin seine Werbeverträge gekündigt. Die Fortführung dieser Zahlungen würde sowohl für Ärzte als auch für das Pharmaunternehmen erhebliche rechtliche Risiken mit sich bringen. Das Bundesamt für Gesundheit hat diese Untersuchung aufgrund eines Berichts über die Arztkette von Thomas Haehner eingeleitet. Aus Sicht der Patienten und der Ethik sind solche Zahlungen unzulässig, da Ärzte frei von finanziellen Vorteilen handeln sollten.

In Österreich gibt es ähnliche Probleme. Das Nationale Impfgremium und die Österreichische Gesellschaft für Infektiologie und Tropenmedizin haben klare Interessenskonflikte. Die ÖGIT veranstaltet Webinare für Ärzte, bei denen es Punkte für die ärztliche Fortbildung gibt. Bei diesen Veranstaltungen wird oft Werbung für bestimmte Pharmaunternehmen gemacht, was die Neutralität der Inhalte in Frage stellt. Es ist möglich, dass die Vortragenden entweder von den Pharmaunternehmen beeinflusst sind oder nicht ausreichend über die aktuellen medizinischen Erkenntnisse informiert sind.

Es ist wichtig, dass Gerichte klären, dass Ärzte frei von finanziellen Vorteilen handeln müssen und ausschließlich im Interesse der Patienten handeln sollten. Nur so kann eine Medizin im Dienste der Patienten erreicht werden. Es bleibt abzuwarten, ob andere nationale Gesundheitsbehörden dem Beispiel der Schweiz folgen werden

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Strafrechtliches Risiko für Werbegelder an Ärzte – in der Schweiz. In Österreich: Arztfortbildung gesponsert von Pharma

Eine der größten Fehlentwicklungen des Wissenschaftsbetriebs ist die Einmischung und Finanzierung durch Pharmafirmen. Oder beim Klima durch den digital-finanziellen Komplex. In der Schweiz kam das Bundesamt für Gesundheit in einer ersten Beurteilung zum Schluss, dass Zahlungen an Ärzte für Werbungen im Wartezimmer unzulässig sind. Der Schweizer Rundfunk SRF berichtet auf seiner Webseite: Ein Brief von Generikaherstellerin Sandoz macht die Ärzteschaft dieser Tage nervös: «BAG erachtet Bezahlung für Werbe-Dienstleistungen in Arztpraxen als unzulässig», schreibt Sandoz. Man löse deshalb die Werbeverträge per Ende Jahr auf. Mit den Marketingzahlungen – etwa für Bildschirme mit Sandoz-Werbung in Wartezimmern – ist deshalb vorerst Schluss. Eine Weiterführung wäre für Ärzte wie auch für das Pharmaunternehmen «mit grossen, auch strafrechtlich relevanten Risiken verbunden». Und weiter: Anlass für

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