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Strafrechtliches Risiko bei der Vergabe von Werbegeldern an Ärzte in der Schweiz. In Österreich: Finanzierung von ärztlicher Fortbildung durch Pharmaunternehmen

Published On: 11. November 2023 7:01

Eine der größten Probleme im Bereich der Wissenschaft ist die Einmischung und Finanzierung durch Pharmaunternehmen. In der Schweiz hat das Bundesamt für Gesundheit festgestellt, dass Zahlungen an Ärzte für Werbung im Wartezimmer unzulässig sind. Der Generikahersteller Sandoz hat daraufhin angekündigt, die Werbeverträge zu kündigen. Die Fortführung dieser Zahlungen würde sowohl für Ärzte als auch für das Pharmaunternehmen erhebliche rechtliche Risiken mit sich bringen. Es bleibt abzuwarten, ob Sandoz den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht bringen wird.

Es ist zu hoffen, dass Gerichte endlich feststellen, dass Ärzte frei von finanziellen Interessen handeln und ausschließlich im Interesse der Patienten tätig sein müssen. Leider ist dies heutzutage keine Selbstverständlichkeit mehr. Auch in Österreich gibt es bedenkliche Beispiele für Interessenkonflikte im Gesundheitswesen. Das Nationale Impfgremium und die Österreichische Gesellschaft für Infektiologie und Tropenmedizin veranstalten beispielsweise Webinare für Ärzte, bei denen Pharmaunternehmen Werbung schalten. Dadurch werden klar die Interessen der Pharmaindustrie vertreten.

Es ist wichtig, dass andere nationale Gesundheitsbehörden dem Beispiel der Schweiz folgen und Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Medizin im Dienste der Patienten steht und nicht der Pharmaindustrie. Es ist auch entscheidend, dass Ärzte frei von finanziellen Interessen handeln und ausschließlich auf der Grundlage evidenzbasierter Medizin arbeiten. Nur so kann das Vertrauen der Patienten in das Gesundheitssystem wiederhergestellt werden.

H2: Einmischung und Finanzierung durch Pharmafirmen im Wissenschaftsbetrieb
H2: Zahlungen an Ärzte für Werbung im Wartezimmer sind unzulässig
H2: Interessenkonflikte im Gesundheitswesen und die Rolle der Pharmaindustrie

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Strafrechtliches Risiko für Werbegelder an Ärzte – in der Schweiz. In Österreich: Arztfortbildung gesponsert von Pharma

Eine der größten Fehlentwicklungen des Wissenschaftsbetriebs ist die Einmischung und Finanzierung durch Pharmafirmen. Oder beim Klima durch den digital-finanziellen Komplex. In der Schweiz kam das Bundesamt für Gesundheit in einer ersten Beurteilung zum Schluss, dass Zahlungen an Ärzte für Werbungen im Wartezimmer unzulässig sind. Der Schweizer Rundfunk SRF berichtet auf seiner Webseite: Ein Brief von Generikaherstellerin Sandoz macht die Ärzteschaft dieser Tage nervös: «BAG erachtet Bezahlung für Werbe-Dienstleistungen in Arztpraxen als unzulässig», schreibt Sandoz. Man löse deshalb die Werbeverträge per Ende Jahr auf. Mit den Marketingzahlungen – etwa für Bildschirme mit Sandoz-Werbung in Wartezimmern – ist deshalb vorerst Schluss. Eine Weiterführung wäre für Ärzte wie auch für das Pharmaunternehmen «mit grossen, auch strafrechtlich relevanten Risiken verbunden». Und weiter: Anlass für

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