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Die illegale US-Blockade gegen Kuba und die inkonsistente Position der deutschen Regierung

Published On: 14. November 2023 11:00

Seit 1992 verurteilt die UN-Vollversammlung jährlich das völkerrechtswidrige US-Embargo gegen Kuba – bisher ohne Konsequenzen. Auch dieses Jahr stimmten 187 Länder, darunter Deutschland, gegen die US-Blockade und forderten deren sofortige und bedingungslose Aufhebung. Lediglich die USA und Israel stimmten gegen diese Resolution. Vor diesem Hintergrund fragten die NachDenkSeiten, was die Bundesregierung konkret tut, um ihrem Votum Nachdruck zu verleihen und die seit Jahrzehnten anhaltende Verletzung des Völkerrechts durch den Wertepartner in Washington zu stoppen. Zudem wollten die NDS wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um den von illegalen US-Zwangsmaßnahmen im Zuge des Embargos betroffenen deutschen Unternehmen, Banken und Vereinen in Deutschland, auch eingedenk des geleisteten Amtseids, zu helfen. Von Florian Warweg. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die Auswirkungen der US-Blockade

Die Resolutionen gegen die US-Blockade, die die UN-Generalversammlung regelmäßig verabschiedet, sind im juristischen Sinne nicht bindend, besitzen aber einen hohen symbolischen Wert und erzeugen politisch-diplomatischen Druck. Sie zeigen auf, dass sich Washington zumindest in dieser Angelegenheit komplett isoliert hat. Der Umgang mit der Resolution beweist aber auch, dass sich die USA bisher ohne jede weitere Konsequenz über dieses eindeutige Votum der Weltgemeinschaft hinwegsetzen konnten. Im Falle der seit 62 Jahren anhaltenden völkerrechtswidrigen US-Blockade zeigt sich zudem eine rational kaum erklärbare und geradezu infantile Unerbittlichkeit und Obsession gegenüber der sozialistischen Karibikinsel. Verwiesen sei hierzu exemplarisch auf ein Zitat des einstigen US-Staatssekretärs für Auswärtige Angelegenheiten, Lester Malory, der sich bereits 1960 für die Verhängung einer Blockade gegen Kuba aussprach und dies wie folgt begründete: „Die einzige Möglichkeit, der (kubanischen) Regierung die Unterstützung im Inland zu entziehen, besteht darin, Enttäuschung und Entmutigung durch wirtschaftliche Unzufriedenheit und Nöte zu provozieren (…) Es sollte sofort jedes mögliche Mittel eingesetzt werden, um das Wirtschaftsleben zu schwächen (…) Kuba Mittel und Lieferungen zu verweigern, um die nominalen und realen Gehälter zu senken, mit dem Ziel, Hunger, Verzweiflung und den Sturz der Regierung zu provozieren.“ Doch die Komplettblockade schädigt nicht nur massiv die kubanische Bevölkerung in allen Lebensbereichen, sondern hat auch ganz konkrete Auswirkungen auf deutsche und europäische Unternehmen, Banken, Vereine und Privatpersonen. Jede Transaktion, jeder Handel mit Kuba kann von Washington, genauer gesagt vom US-Finanzministerium und dem ihm unterstellten OFAC, dem US-Amt zur Kontrolle von Auslandsvermögen, mit der Verhängung von horrenden Strafsummen geahndet werden. Diese sind zwar vollkommen illegal, aber vor die Entscheidung gestellt, diese zu zahlen oder den Zugang zum US-Markt zu verlieren, entscheiden sich natürlich fast alle Unternehmen und Banken zu entsprechenden „Strafzahlungen“. Daneben haben diese Strafzahlungen vor allem eine präventiv-abschreckende Wirkung auf Drittstatten. Potenzielle und interessierte Investoren, Wirtschaftspartner, Banken, Versicherungen und Unternehmen sehen angesichts der drohenden US-Zwangsmaßnahmen davon ab, sich überhaupt in Kuba wirtschaftlich zu engagieren.

Die Rolle der Bundesregierung

Befragt, was die Bundesregierung tut, um deutsche Unternehmen und Banken vor diesen skizzierten US-Willkürmaßnahmen zu schützen, gab sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) ahnungslos, man wisse angeblich nichts von solchen Fällen: Wir helfen dem Sprecher des BMWK natürlich gerne und dokumentieren anbei eine kleine Auswahl der erfolgten Strafzahlungen, Kontosperrungen oder anderer Zwangsmaßnahmen gegen deutsche und europäische Unternehmen, Banken, Vereine, aber auch Einzelpersonen aus den letzten zehn Jahren: 2013: Die deutsche Heavy-Metal-Band COR sammelte über eine Spendenplattform im Internet etwa 8.000 Euro für eine Tour nach Kuba. Doch PayPal, mit Verweis auf die US-Blockade, sperrte das Konto und fror die Hälfte der eingegangenen Spenden ein. Die italienische Bank Intesa Sanpaolo muss drei Millionen Dollar an die USA zahlen, weil sie von 2004 bis 2008 insgesamt 53 Geldüberweisungen nach Kuba vorgenommen hatte. Das Schweizer Unternehmen Weatherford International Ltd. soll 252 Millionen US-Dollar an die USA zahlen wegen „Verstößen“ gegen die US-Blockade. Es hatte Ausrüstungsgüter für die Erdöl- und Erdgasgewinnung nach Kuba geliefert. 2014: Das US-Finanzministerium forderte von der französischen Großbank BNP Paribas eine Rekordstrafe von zehn Milliarden US-Dollar wegen Geschäften mit Kuba ein. Im selben Jahr verhängte die US-Regierung gegen die Commerzbank wegen deren Kuba-Geschäft eine Strafe in Höhe von 650.000 US-Dollar. Der deutsche Verein Netzwerk Cuba will für eine internationale Veranstaltung einen Spendenbetrag in Höhe von 4.000 Euro an ein Konto der britischen CSC (Cuba Solidarity Campaign) nach London überwiesen. Die Überweisung wird von der Postbank mit dem Hinweis verweigert, dass die einzubeziehende US-Korrespondenzbank das Geld wegen des Kubabezugs einbehalten werde. 2015: Die französische Bank Crédit Agricole wird aus dem gleichen Grund zu einer Strafzahlung in Höhe von 787 Millionen US-Dollar genötigt. Ebenfalls 2015 sollte die Commerzbank, bei der die Bundesregierung 15 Prozent Anteile hält, sage und schreibe 1,71 Milliarden Dollar „Strafgebühr“ zahlen. 2017: Im Herbst 2017 wollte der

Die Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und Banken

Die US-Blockade gegen Kuba hat nicht nur schwerwiegende Folgen für die kubanische Bevölkerung, sondern beeinflusst auch deutsche und europäische Unternehmen, Banken, Vereine und Privatpersonen. Jeder Handel oder jede Transaktion mit Kuba kann vom US-Finanzministerium und dem US-Amt zur Kontrolle von Auslandsvermögen (OFAC) mit hohen Strafzahlungen belegt werden. Obwohl diese Strafen illegal sind, entscheiden sich die meisten Unternehmen und Banken aus Angst vor dem Verlust des Zugangs zum US-Markt für die Zahlung dieser „Strafzahlungen“. Diese Strafen haben auch eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Investoren und Geschäftspartner, die aufgrund der drohenden US-Zwangsmaßnahmen von wirtschaftlichen Aktivitäten in Kuba absehen.

Die Rolle der Bundesregierung

Auf die Frage, was die Bundesregierung tut, um deutsche Unternehmen und Banken vor den Willkürmaßnahmen der USA zu schützen, behauptet das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK), nichts von solchen Fällen zu wissen. Es gibt jedoch zahlreiche Beispiele für Strafzahlungen, Kontosperrungen und andere Zwangsmaßnahmen gegen deutsche und europäische Unternehmen, Banken, Vereine und Einzelpersonen in den letzten zehn Jahren. Diese Maßnahmen werden von den USA verhängt, um Geschäfte mit Kuba zu bestrafen

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Die völkerrechtswidrige US-Blockade gegen Kuba und die widersprüchliche Haltung der Bundesregierung

Seit 1992 verurteilt die UN-Vollversammlung jährlich das völkerrechtswidrige US-Embargo gegen Kuba – bisher ohne Konsequenzen. Auch dieses Jahr stimmten 187 Länder, darunter Deutschland, gegen die US-Blockade und forderten deren sofortige und bedingungslose Aufhebung. Lediglich die USA und Israel stimmten gegen diese Resolution. Vor diesem Hintergrund fragten die NachDenkSeiten, was die Bundesregierung konkret tut, um ihrem Votum Nachdruck zu verleihen und die seit Jahrzehnten anhaltende Verletzung des Völkerrechts durch den Wertepartner in Washington zu stoppen. Zudem wollten die NDS wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um den von illegalen US-Zwangsmaßnahmen im Zuge des Embargos betroffenen deutschen Unternehmen, Banken und Vereinen in Deutschland, auch eingedenk des geleisteten Amtseids, zu helfen. Von Florian Warweg. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play

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