Einschränkungen der Menschenrechte | Von Felix Feistel
orden um die Menschenrechtsverletzungen in den Herkunftsländern der Flüchtlinge. Stattdessen werden Vorurteile und Stereotype über diese Menschen verbreitet, um ihre Rechte und ihre Würde zu ignorieren.
Es ist wichtig, dass wir uns bewusst machen, dass Menschenrechte universell sind und für alle Menschen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Aufenthaltsstatus oder ihrer sozialen Situation. Wenn wir uns für Menschenrechte einsetzen, müssen wir dies konsequent tun und uns auch für die Rechte von Flüchtlingen einsetzen.
Es ist auch wichtig zu erkennen, dass die Fluchtursachen bekämpft werden müssen, um die Menschenrechtsverletzungen zu stoppen und den Menschen eine Perspektive in ihrer Heimat zu geben. Dies erfordert eine gerechte Handelspolitik, die die Ausbeutung von Entwicklungsländern stoppt, eine friedliche Außenpolitik, die Konflikte verhindert und löst, sowie eine nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit, die den Menschen vor Ort hilft, ihre Lebensbedingungen zu verbessern.
Es ist an der Zeit, dass wir unsere Verantwortung als Menschenrechtsverteidiger ernst nehmen und uns für die Rechte aller Menschen einsetzen, unabhängig von ihrer Herkunft. Nur so können wir eine gerechtere und menschenwürdigere Welt schaffen
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Eingeschränkte Menschenrechte | Von Felix Feistel
Selbst die Kämpfer für Grund- und Menschenrechte wollen sie nicht allen Menschen gleichermaßen gewähren Ein Standpunkt von Felix Feistel. Eigentlich gibt es an den Worten „Grundrechte“ und „universelle Menschenrechte“ nicht viel zu verstehen. Es sind Rechte, die jedem einzelnen Menschen kraft seiner Geburt, und teilweise sogar schon davor, bedingungslos zustehen. Man kann sie den Menschen nicht einfach entziehen, und auch nicht an Bedingungen knüpfen. Es handelt sich dabei eben nicht um Privilegien, sondern um Rechte, die sich explizit als Abwehrrechte gegen die unbeschränkte Verfügungsgewalt des Staates richten, diesen in seinem Handeln begrenzen und somit einen Kontrollmechanismus darstellen. Der Staat darf Grund- und Menschenrechte nicht einfach wahllos einschränken, beschneiden oder abschaffen. Für jeden Eingriff muss es einen sehr guten Grund geben, und
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