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Höchstrichter untersagen Finanzierungstrick für Habecks „Klima- und Wärmewende

Published On: 16. November 2023 11:11

Der 15. November wird als ein bedeutender Tag in der Geschichte der Steuerzahler in Erinnerung bleiben. Gestern haben die Verfassungsrichter in Karlsruhe die teuren Klima-Finanzierungspläne der Ampel-Regierung in Höhe von 60 Milliarden Euro als verfassungswidrig erklärt. Dies ist ein schwerer Schlag für Finanzminister Christian Lindner (FDP) und „Klima-Minister“ Robert Habeck (Grüne). Die Verfassungsrichter haben entschieden, dass es verfassungswidrig ist, die Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro, die für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehen war, für den „Klima- und Transformationsfonds“ zu verwenden. Dies war ein Trick der Regierung, um grüne Projekte zu finanzieren, der nun von den Verfassungsrichtern gestoppt wurde. Die Regierung steht nun vor den Trümmern ihrer Politik, da sie Geldmittel verloren hat, die eigentlich nicht vorhanden waren, aber für Projekte wie die Finanzierung von Ladesäulen oder eine „soziale Abfederung“ des umstrittenen Heizungsgesetzes eingeplant waren. Die Zusagen an die Wirtschaft und Industrie können nicht eingehalten werden, was eine große Blamage für den Wirtschaftsminister darstellt. Finanzminister Lindner gab bekannt, dass eine Ausgabensperre für den Klimafonds verhängt wurde und die 60 Milliarden Euro Sondervermögen gestrichen werden. Ein neuer Wirtschaftsplan wird nun nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erstellt. Trotz des Urteils möchte die „Ampel“-Koalition am Zeitplan für den Bundeshaushalt 2024 festhalten

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Höchstrichter verbieten Budget-Trick zur Finanzierung von Habecks „Klima- und Wärmewende“

Der 15. November wird für die Steuerzahler als guter Tag in die Geschichte eingehen. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben gestern, Mittwoch, die 60 Milliarden Euro teuren Klima-Finanzierungspläne der Ampel-Regierung als verfassungswidrig befunden. Ein K.o.-Schlag für Finanzminister Christian Lindner (FDP) und “Klima-Minister” Robert Habeck (Grüne). Umwidmung von Kreditermächtigung verfassungswidrig In einem aufsehenerregenden Urteil haben die Verfassungsrichter der Regierung verboten, 60 Milliarden Euro „Sondervermögen“ (= Schuldenaufnahme) widmungswidrig für Habecks „Klimaschutz“ und „Energiewende“ auszugeben. Konkret wollte die Bundesregierung eine für die Corona-Pandemie im Haushaltsjahr 2021 vorgesehene, aber nicht unmittelbar benötigte Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro durch eine Zuführung an den „Klima- und Transformationsfonds“ für künftige Haushaltsjahre nutzbar machen. Ein budgetärer Taschenspieler-Trick der Regierung, um grüne Wahnsinns-Projekte zu finanzieren, dem die Verfassungsrichter

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