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Gericht zwingt AfD dazu, ARD-Propagandisten Zutritt zu gewähren

Published On: 17. November 2023 12:41

Der Rechtsstaat wird zur Farce

Das Landgericht Erfurt hat entschieden, dass die AfD Thüringen ein Reporter-Team der WDR-Sendung „Monitor“ zu ihrem Landesparteitag akkreditieren muss. Die Richter begründeten dies damit, dass die Pressefreiheit Vorrang habe. Die AfD hatte die Akkreditierung abgelehnt, da sie der Meinung ist, dass „Monitor“ nur noch plumpe Stimmungsmache betreibe und keine journalistische Berichterstattung mehr stattfinde.

Die Entscheidung des Gerichts kam überraschend, da die deutsche Justiz in anderen Fällen den Zugang zu Pressekonferenzen verweigert hatte. Kritischen Sendern wie „AUF1“ wurde von Landesmedienanstalten die Verbreitung untersagt. Die AfD Thüringen hingegen wurde vom MDR akkreditiert. Die Entscheidung des Gerichts zeigt eine Doppelmoral in Bezug auf die Pressefreiheit.

Es ist umstritten, ob Parteitage für alle Medien öffentlich sein sollten, auch für Journalisten, die die betreffende Partei kritisieren. Die Entscheidung des Gerichts wirft die Frage auf, ob die Pressefreiheit in Deutschland wirklich gewährleistet ist.

Kritischer Journalismus und Pressefreiheit

Die Entscheidung des Landgerichts Erfurt, dass die AfD Thüringen ein Reporter-Team der WDR-Sendung „Monitor“ zu ihrem Landesparteitag akkreditieren muss, hat eine Debatte über die Pressefreiheit in Deutschland ausgelöst. Die AfD hatte die Akkreditierung abgelehnt, da sie der Meinung ist, dass „Monitor“ keine journalistische Berichterstattung mehr betreibt, sondern nur noch Stimmungsmache gegen die Partei.

Die Entscheidung des Gerichts zeigt eine Doppelmoral in Bezug auf die Pressefreiheit. Während kritischen Sendern wie „AUF1“ von Landesmedienanstalten die Verbreitung untersagt wird, wird der AfD Thüringen die Akkreditierung verpflichtend auferlegt. Es stellt sich die Frage, ob die Pressefreiheit in Deutschland wirklich gewährleistet ist und ob Parteitage für alle Medien öffentlich sein sollten, auch für Journalisten, die die betreffende Partei kritisieren.

Die Entscheidung des Gerichts wirft auch die Frage auf, ob kritischer Journalismus in Deutschland ausreichend geschützt ist. Die AfD kritisiert, dass „Monitor“ keine ausgewogene Berichterstattung betreibt und nur noch Stimmung gegen die Partei macht. Die Entscheidung des Gerichts scheint diese Kritik zu ignorieren und die Pressefreiheit über die journalistische Ethik zu stellen.

Pressefreiheit und Doppelmoral

Die Entscheidung des Landgerichts Erfurt, dass die AfD Thüringen ein Reporter-Team der WDR-Sendung „Monitor“ zu ihrem Landesparteitag akkreditieren muss, wirft Fragen zur Pressefreiheit und zur Doppelmoral in Deutschland auf. Die AfD hatte die Akkreditierung abgelehnt, da sie der Meinung ist, dass „Monitor“ keine journalistische Berichterstattung mehr betreibt, sondern nur noch Stimmung gegen die Partei macht.

Die Entscheidung des Gerichts zeigt eine Doppelmoral in Bezug auf die Pressefreiheit. Während kritischen Sendern wie „AUF1“ von Landesmedienanstalten die Verbreitung untersagt wird, wird der AfD Thüringen die Akkreditierung verpflichtend auferlegt. Es stellt sich die Frage, ob die Pressefreiheit in Deutschland wirklich gewährleistet ist und ob Parteitage für alle Medien öffentlich sein sollten, auch für Journalisten, die die betreffende Partei kritisieren.

Die Entscheidung des Gerichts wirft auch die Frage auf, ob kritischer Journalismus in Deutschland ausreichend geschützt ist. Die AfD kritisiert, dass „Monitor“ keine ausgewogene Berichterstattung betreibt und nur noch Stimmung gegen die Partei macht. Die Entscheidung des Gerichts scheint diese Kritik zu ignorieren und die Pressefreiheit über die journalistische Ethik zu stellen.

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Gericht zwingt AfD, ARD-Propagandisten die Tür zu öffnen

Der Rechtsstaat entwickelt sich immer mehr zur Farce. Das Landgericht Erfurt hat jetzt die AfD Thüringen verpflichtet, ein Reporter-Team der WDR-Sendung „Monitor“ zu ihrem Landesparteitag zu akkreditieren. Die Richter begründeten das in ihrer einstweiligen Verfügung damit, „der Pressefreiheit sei hier der Vorrang einzuräumen.“ Update in Sachen #Monitor:#AfD #Thüringen unterliegt dem #WDR im Eilverfahren. Der Beschluss des Gerichts erfolgt ohne Berücksichtigung unserer Argumente mit haarsträubend kurzer Begründung. Es ist bitter gezwungen zu werden, der absehbaren Propaganda gegen uns nun auch noch die… pic.twitter.com/iEpaylJYHJ — Stefan Möller🐀 (@MoellerAfD) November 16, 2023 Meine Verwunderung über diese Nachricht war groß. Einerseits hält es die deutsche Justiz für zulässig, dass mir und damit vielen Millionen Lesern unter fadenscheinigen Gründen der Zugang zur Bundespressekonferenz versagt wurde.

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