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Die Verpflichtung zum Corona-Test an Schulen in Nordrhein-Westfalen war rechtsgültig

Published On: 19. November 2023 0:14

Von Daniel Weinmann

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie führten zu beispiellosen Einschränkungen der Grundrechte. Der vermeintliche Schutz der Gesundheit rechtfertigte alle Mittel. Die Gerichte zeigten sich fast einstimmig als Erfüllungsgehilfen der Bundesregierung. Die Gewaltenteilung, die als eines der grundlegendsten Prinzipien einer Demokratie im Grundgesetz verankert ist, war nicht mehr vorhanden. Ein Richter in Weimar wird sicherlich unvergessen bleiben. Er wurde wegen Rechtsbeugung angeklagt, weil er im April 2021 angeordnet hatte, dass die Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Masken mehr tragen mussten. Er begründete seine vorläufige Anordnung mit dem Wohl der Kinder. Das Landgericht Erfurt verurteilte den Richter Ende August zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Fragwürdig genug, blieb man damit zumindest unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine unbedingte Haftstrafe von drei Jahren gefordert hatte. Dies ist jedoch nur ein kleiner Hoffnungsschimmer im Dunkel der deutschen Justiz, denn erst an diesem Montag wartete das Oberverwaltungsgericht Münster mit einem Beschluss auf, der einmal mehr das offizielle Corona-Narrativ unterstützt.

Acht Schüler aus verschiedenen Schulen in Nordrhein-Westfalen hatten im Frühjahr 2021 gegen die Corona-Testpflicht an Schulen in Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland geklagt. Die Schüler argumentierten, dass die Testpflicht ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit verletze und dass die Erfassung und Aufbewahrung von Testergebnissen und Nachweisen einen unzulässigen Eingriff in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. Außerdem befürchteten sie eine Stigmatisierung im Falle eines positiven Testergebnisses. Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts wies alle Anträge ab und bestätigte stattdessen, dass Schüler während der Pandemie zu Recht vom Präsenzunterricht ausgeschlossen werden durften, wenn sie regelmäßige Coronatests verweigerten. Die Richter beriefen sich unter anderem auf die sogenannte „Coronabetreuungsverordnung“ aus dem Jahr 2021, nach der nur Personen am Präsenzunterricht teilnehmen durften, die an dem von der Schule für sie angesetzten Corona-Selbsttest mit negativem Ergebnis teilgenommen hatten. Die in dieser Verordnung festgelegte Testpflicht war nach Ansicht des Vorsitzenden des Senats rechtens. Dass selbst der PCR-Test, der maßgeblich von Christian Drosten mitentwickelt wurde, keinen zuverlässigen Nachweis für eine Infektion erbringen kann, hatte die WHO bereits damals festgestellt. Diese Nachricht scheint jedoch an den Richtern in Münster ebenso vorbeigegangen zu sein wie zahlreiche andere Analysen, die die Unzuverlässigkeit der Selbsttests aufgezeigt haben. Unter dem Vorwand des Schutzes vor dem damals „neuartigen“ Virus rechtfertigen die Juristen auch heute noch den Eingriff in die Grundrechte auf schulische Bildung und informationelle Selbstbestimmung.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster sieht keine grundlegenden Bedenken. Auch die Bedenken der Antragsteller hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Risiken durch die Inhaltsstoffe der Selbsttests werden nicht berücksichtigt. Schließlich könne erwartet werden, dass das schulische Personal, das die Tests beaufsichtige, in der Lage sei, die korrekte Anwendung der Coronaselbsttests zu vermitteln. Auch das Argument, dass die Antragsteller ebenso wie alle anderen Schüler in Nordrhein-Westfalen nicht an den Coronaselbsttests in Schulen teilnehmen müssten, passt zum Corona-Jargon der Maßnahmen-Hardliner. Schließlich sehe die „Coronabetreuungsverordnung“ als zumutbare Alternative die Möglichkeit vor, einen Nachweis über einen negativen Test vorzulegen, der höchstens 48 Stunden zurückliegt. Die Richter des Oberverwaltungsgerichts scheinen sich jedoch nicht vollständig sicher zu sein. Zumindest legt ihre Entscheidung, keine Revision zuzulassen, dies nahe. Eine Beschwerde ist zwar möglich, aber darüber entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Es kommt auf Sie an! Auf meiner Website konnten Sie bereits 2021 lesen, was damals noch als „Corona-Ketzerei“ galt und heute von den großen Medien zugegeben werden muss. Kritischer Journalismus ist wie ein Eisbrecher – er schafft Durchgänge in der Einheitsmeinung. Dafür muss man einiges aushalten. Aber nur so bricht man das Eis. Langsam, aber sicher. Diese Arbeit ist nur mit Ihrer Unterstützung möglich! Helfen Sie mit, kritischen, unabhängigen Journalismus zu sichern, der keine GEZ-Gebühren oder Steuergelder erhält und keinen Milliardär als Sponsor hat. Und der daher nur Ihnen, den Lesern, verpflichtet ist! Tausend Dank! Per Kreditkarte, Apple Pay usw. Alternativ per Banküberweisung, IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71 BITCOIN-Empfängerschlüssel auf Anfrage Meine aktuellen Videos Bhakdi klagt an: Corona-Politik war ein „großes Verbrechen, das jetzt aufgeflogen ist“ (M)eine Rückkehr zur Bundespressekonferenz – ein unappetitlicher Blick hinter die Kulissen Jetzt neu! Besuchen Sie unseren Fan-Shop! Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und möchte ihnen verschiedene Perspektiven bieten, damit sie sich eine eigene Meinung bilden können. Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einer der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter einem Pseudonym. Bild: Screenshot Youtube-Video Generation Islam Mehr von Daniel Weinmann auf reitschuster.de Migrationskrise am Limit: Flüchtlinge sollen in Privatwohnungen einziehen Während die ungeordnete Zuwanderung mittlerweile vollständig außer Kontrolle gerät und selbst die Grünen die weiße Flagge gehisst haben, sollen nun Privatwohnungen und Hotels als zusätzliche Zufluchtsorte dienen. Von Daniel Weinmann. Grundsteuer-Chaos auf Kosten der Steuerzahler Über drei Millionen Bundesbürger haben Einspruch gegen ihre Grundsteuerbescheide eingelegt. Um sie zu bearbeiten, ziehen die Finanzämter reihenweise Betriebsprüfer ab. Dem klammen Staat entgehen dadurch

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Corona-Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen war rechtmäßig

Von Daniel Weinmann Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-„Pandemie“ führten zu beispiellosen Einschränkungen der Grundrechte. Der vorgebliche Gesundheitsschutz heiligte sämtliche Mittel. Die Gerichte zeigten sich fast geschlossen als Erfüllungsgehilfen der Bundesregierung. Von der im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung als eines der elementarsten Prinzipien einer Demokratie konnte keine Rede sein. Unvergessen bleiben wird sicherlich der Weimarer Amtsrichter, der wegen Rechtsbeugung angeklagt worden war, weil er im April 2021 anordnete, dass die Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Masken mehr tragen müssten. Er begründete seine einstweilige Anordnung mit dem Kindeswohl. Das Landgericht Erfurt hatte den Richter Ende August zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und diese zur Bewährung ausgesetzt. Fragwürdig genug, blieb man damit zumindest unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für

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