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Deutschland ist pleite – Plant Habecks Berater eine erneute Ausrufung der Notfallsituation

Published On: 22. November 2023 17:55

titionen zur Klimatransformation sicherstellen würde. Ein sol-ches Sondervermögen könnte gezielt für Maßnahmen zur Re-duktion von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel eingesetzt werden. Es würde eine langfristige Finanzierung ermöglichen und somit Planungssicherheit schaffen. Die Verankerung im Grundgesetz würde zudem die Bedeutung des Themas Klimaschutz unterstreichen und langfristige politische Verpflichtungen festlegen. Option 3: Nutzung von Ausnahmeklauseln im Rahmen der EU-Fiskalregeln Option 3: Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Ausnahmeklauseln im Rahmen der EU-Fiskalregeln zu nutzen. Diese Klauseln erlauben es den Mitgliedstaaten, von den Vorgaben zur Haushaltsdisziplin abzuweichen, wenn sie sich in einer schweren wirtschaftlichen Rezession oder einer außergewöhnlichen Notsituation befinden. Die aktuelle wirtschaftliche Lage und die Folgen des BVerfG-Urteils könnten als solche außergewöhnliche Notsituation angesehen werden. Eine solche Nutzung der Ausnahmeklauseln würde es der Bundesregierung ermöglichen, vorübergehend von den Vorgaben zur Schuldenbremse abzuweichen und zusätzliche Schulden aufzunehmen, um die Wirtschaft anzukurbeln und die Folgen der Energiekrise abzumildern. Allerdings müsste die Bundesregierung hierbei die Zustimmung der EU-Kommission und der anderen Mitgliedstaaten einholen. Es bleibt abzuwarten, für welche Option sich die Bundesregierung letztendlich entscheiden wird. Es ist jedoch klar, dass sie handeln muss, um die wirtschaftlichen Folgen des BVerfG-Urteils abzumildern und den Wohlstand im Land zu erhalten

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Deutschland ist pleite: Will Habecks Berater erneute Ausrufung der Notfallsituation?

Corona-Gelder werden zu Klimageldern Die Frage war, darf man 60 Milliarden Euro aus Corona-Krediten nun einfach in den Klimafonds (Klima- und Transformationsfonds, KTF) verschieben? Das Bundesverfassungsgericht sagt dazu am 15.11. vor einer Woche nein. Das Finanzmanöver entspreche „nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen“. Gegen die Aktion der Regierung reichten CDU und CSU eine Klage in Karlsruhe ein.Zum einen kann man diese Schulden nicht einfach ansparen und dann in den Folgejahren nutzen, zum anderen stehen sie in keinem Zusammenhang mit dem Klimafond, weil sie für die Bewältigung der Pandemie aufgenommen wurden. Wieso ausgerechnet diese 60 Milliarden, obwohl die Pandemie schon lange beendet wurde, jetzt für den Klimaschutz hergenommen werden sollen, erklärt sich laut Habeck daraus, weil die Wirtschaft sonst abwandere. Eigentlich ist nun

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