Jetzt haben wir den Beweis in schriftlicher Form – die Coronapolitik war nicht rechtlich legitimiert
d behauptete nun das Gegenteil. Dies zeigt, dass die Politik und die Verantwortlichen sehr wohl über die begrenzte Wirksamkeit der Impfstoffe in Bezug auf die Infektionsübertragung Bescheid wussten, aber dennoch eine andere Botschaft an die Öffentlichkeit kommunizierten. Es stellt sich die Frage, warum dies der Fall war und welche Interessen dahinter stecken. Die NachDenkSeiten weisen seit langem auf diese Diskrepanz hin und zeigen, dass die Impfung allein nicht ausreicht, um die Pandemie zu beenden und die Maßnahmen aufzuheben. Es ist wichtig, dass die Menschen über die tatsächlichen Fakten informiert werden und nicht mit falschen Versprechungen und Hoffnungen getäuscht werden. Die Impfung dient in erster Linie dem persönlichen Schutz und nicht der Reduzierung der Infektionsübertragung
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Nun haben wir es schwarz auf weiß – die Coronapolitik hatte keine rechtliche Grundlage
Welchen Sinn machen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, die 2G-Regelung oder die einrichtungsbezogene Impfpflicht, wenn der Impfstoff, um den es geht, nie eine Zulassung für andere Zwecke als den Eigenschutz hatte? Wie soll man die Werbekampagne der Bundesregierung bewerten, bei der nach dem Motto, „Wer sich nicht impfen lässt, gefährdet andere“, ein hoher moralischer Druck auf Ungeimpfte ausgeübt wurde? All diese Fragen müssen nun neu aufgerollt werden, nachdem über eine Anfrage von Europaparlamentariern herauskam, dass die Notfallzulassung für die Corona-Impfstoffe durch die EMA ausschließlich zur Eigenimmunisierung und ausdrücklich nicht zur Reduzierung der Infektionsübertragung in der Bevölkerung erfolgte. Zur Ansteckungsgefahr von Geimpften gab es laut EMA nie ausreichend Daten. Darauf haben die NachDenkSeiten seit jeher hingewiesen und es ist davon auszugehen, dass der
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