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Glaubwürdigkeit nicht vorhanden
Recht die Abschaffung des Bargelds untersagt. Tatsächlich hat der EuGH jedoch nur entschieden, dass nationale Vorschriften zur Abschaffung des Bargelds nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind.
Es ist wichtig, dass Medien ihre Informationen sorgfältig überprüfen und korrigieren, wenn Fehler gemacht werden. In diesem Fall wurden falsche Aussagen über geplante Maßnahmen zur Bargeldverordnung gemacht und falsche Zitate verwendet, die zu Missverständnissen führen können. Es ist erfreulich zu sehen, dass einige Medien ihre Fehler korrigiert haben, während andere dies noch nicht getan haben.
Es ist auch wichtig, dass Leserinnen und Leser kritisch mit Informationen umgehen und bei Zweifeln an der Richtigkeit von Aussagen nach weiteren Quellen suchen. Faktenchecks und Korrekturen von Medien können dabei helfen, die Transparenz und Glaubwürdigkeit der Berichterstattung zu gewährleisten
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Bar jeder Glaubwürdigkeit
Falsche Tatsachen Dass sich große Medien Fehler erlauben, wenn es um die Höhe geltender Barzahlungsgrenzen geht, ist keine Seltenheit. Laut einem Beitrag auf Tagesschau.de, erschienen am 29. September 2021, liegt die Bargeldobergrenze in Spanien „bei 2.500 Euro, in Italien bei 1.000 Euro“. Beide Zahlen waren bereits zum Veröffentlichungszeitpunkt falsch: Das Limit betrug in Spanien 1.000 Euro, in Italien 2.000 Euro. In einem Beitrag vom Bayerischen Rundfunk von Januar 2023 heißt es bis heute, in Deutschland gebe es inzwischen „eine rechtliche Obergrenze für Bargeldzahlungen“. Die liege bei 10.000 Euro. Auch das ist falsch. Ferner schrieb der Autor, dass „seit 2023“ ein Bargeldverbot beim Immobilienkauf gelte. Tatsächlich griff die Regelung erst ab dem 1. April 2023. Mangelnde Fehlerkultur Am 28. Juni 2023
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