Ricarda Lang verlangt höhere finanzielle Mittel nach Klimaurteil gegen Ampel
Die Klimapolitik der Bundesregierung muss nach einer Niederlage vor Gericht verbessert werden. Eine Klage der Deutschen Umwelthilfe und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg war erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht hat die Bundesregierung dazu verurteilt, ein Sofortprogramm gemäß § 8 des Klimaschutzgesetzes zu beschließen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die jährlichen Emissionsmengen in den Bereichen Gebäude und Verkehr gemäß dem Klimaschutzgesetz für die Jahre 2024 bis 2030 eingehalten werden. Das Umweltbundesamt hat bereits festgestellt, dass es in den Jahren 2021 und 2022 Überschreitungen der zulässigen Emissionsmengen in den Bereichen Verkehr und Gebäude gegeben hat. Gemäß § 8 des Klimaschutzgesetzes ist die Bundesregierung in einem solchen Fall verpflichtet, ein Sofortprogramm zur Verbesserung vorzulegen. Die Bundesregierung wird nun erwartet, über die zu ergreifenden Maßnahmen zu beraten und diese schnellstmöglich zu beschließen. Die Bundesregierung plant, gegen das Urteil des Gerichts juristisch vorzugehen. Sie argumentiert, dass es bei den Einsparungen nicht auf Einzelmaßnahmen in den Sektoren ankommt, sondern auf die Gesamtsumme der eingesparten CO₂-Emissionen bis zum Jahr 2030. Daher sei das Urteil nicht relevant, da das geltende Gesetz bald von einem neuen abgelöst werde, welches diese Gesamtsumme verpflichtend mache. Grünen-Chefin Ricarda Lang fordert mehr Geld für den Klimaschutz. Sie betont, dass obwohl bereits Fortschritte gemacht wurden, noch viel zu tun bleibt. Die Regierung müsse Wege finden, um notwendige Investitionen in den Klimaschutz und die Wettbewerbsfähigkeit zu finanzieren. Das Gericht stellte fest, dass das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung nicht den Anforderungen an ein Sofortprogramm entspricht, da es kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten müsse. Eine Revision des Urteils wurde zugelassen
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Klimaurteil gegen Ampel: Ricarda Lang fordert mehr Geld
Die Bundesregierung muss ihre Klimapolitik nach einer Schlappe vor Gericht nachbessern. Eine Klage der Deutschen Umwelthilfe und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte Erfolg. Bundesregierung zum Handeln verurteilt Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat die Bundesregierung dazu verurteilt, „ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz“ zu beschließen. Dadurch soll die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz genannten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt werden, so das OVG. Das Gericht teilte mit, dass das Umweltbundesamt für die Sektoren Verkehr und Gebäude in den Jahren 2021 und 2022 „Überschreitungen der zulässigen Jahresemissionsmengen festgestellt“ habe. In einem solchen Fall haben aber die zuständigen Ministerien nach besagtem Paragrafen 8 des Klimaschutzgesetzes der Bundesregierung ein Sofortprogramm
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