Cum-Ex-Skandal: Haben Kanzler Scholz, sein Sprecher oder beide gemeinsam gelogen
learius von November 2017 im Kalender gesehen.“ Diese Aussagen von Scholz‘ langjähriger Büroleiterin und die interne Mail bestätigen, dass der Termin nicht im Kalender von Scholz verzeichnet war.
2. „Dem Hamburger Senat lag der Kalender nicht mehr vor, was Scholz‘ Leute wussten, da der Senat ja bei ihnen angefragt hatte.“ Diese Aussage von de Masi kann nicht eindeutig belegt werden, da es keine öffentlich zugänglichen Informationen darüber gibt, ob der Hamburger Senat den Kalender von Scholz angefragt hat und ob Scholz‘ Leute davon wussten. Es bleibt daher unklar, ob der Hamburger Senat den Kalender angefragt hat und ob Scholz‘ Leute davon wussten.
3. „Warum der Hamburger Senat die Treffen nicht eingeräumt hatte, entzog sich nicht ihrer Kenntnis, da Scholz dafür selbst verantwortlich war. Er hatte dem Hamburger Senat nicht geantwortet.“ Auch diese Aussage von de Masi kann nicht eindeutig belegt werden, da es keine öffentlich zugänglichen Informationen darüber gibt, ob Scholz dem Hamburger Senat nicht geantwortet hat und warum der Hamburger Senat die Treffen nicht eingeräumt hat. Es bleibt daher unklar, ob Scholz dem Hamburger Senat nicht geantwortet hat und warum der Hamburger Senat die Treffen nicht eingeräumt hat.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die von de Masi angeführten Punkte nicht eindeutig belegt werden können. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass der Termin nicht im Kalender von Scholz verzeichnet war, was Zweifel an der Aussage seines Pressesprechers aufkommen lässt
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Cum-Ex-Skandal: Hat Kanzler Scholz gelogen, sein Sprecher oder beide zusammen?
Neuste Entwicklung in der Causa Cum-Ex: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die Strafanzeige von Fabio de Masi gegen Kanzler Scholz wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss abgewiesen. Die Begründung der Staatsanwaltschaft lautet zusammengefasst: Sein Sprecher habe die Öffentlichkeit womöglich belogen und nicht Scholz selbst („…dass der Sprecher Hebestreit seine Ausführungen gemacht hat, um den Eindruck eines geordneten Hauses zu erwecken“). Die NachDenkSeiten baten vor diesem Hintergrund den Regierungssprecher darum, doch bitte mal Klarheit zu schaffen, wer denn nun in der Angelegenheit mutmaßlich gelogen hat. Dieser reagierte zunächst mit der gewagten Behauptung, der Verweis des Fragestellers, dass die Staatsanwaltschaft in Hamburg weisungsgebunden ist, sei „eine Unterstellung“. Von Florian Warweg Am 28. August 2023 hatte der Finanzexperte Fabio de Masi Strafanzeige gegen Bundeskanzler
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