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Offizielle Stigmatisierung: „AfD in Sachsen wird als sicher rechtsextremistisch betrachtet

Published On: 9. Dezember 2023 4:37

Verfassungsschutz diffamiert AfD als rechtsextrem – eine Pervertierung demokratischer Grundsätze“

Der Verfassungsschutz in Sachsen hat die AfD als „gesichert rechtsextrem“ erklärt, kurz vor den Landtagswahlen im nächsten Jahr. Diese Entscheidung ist eine Verletzung demokratischer Grundsätze und der Idee des Verfassungsschutzes. Es ist beunruhigend, dass eine Behörde, die eigentlich die Verfassung schützen soll, die größte Oppositionspartei diffamiert und damit die Regierung unterstützt. Früher galt es als heilig, dass sich ein Geheimdienst nie wieder in die politische Konkurrenz einmischen darf.

Das Verwaltungsgericht Gera hat im August eine politische Bombe platzen lassen, indem es die Behauptung des Thüringer Verfassungsschutz-Chefs, die AfD sei „gesichert rechtsextrem“, als juristisch nicht haltbar bezeichnete. Das Gericht entschied, dass der Kläger, ein Sportschütze und AfD-Mitglied, seinen Waffenschein zurückbekommen muss, da das Ministerium keine ausreichenden Beweise für die rechtsextreme Gesinnung des Klägers vorlegen konnte. Das Gericht betonte, dass eine umfassende Analyse der programmatischen Aussagen der Partei und der Aussagen von Funktionären und Mitgliedern notwendig sei, um eine solche Beurteilung zu treffen.

Obwohl die Entscheidung des Thüringer Gerichts nicht eins zu eins auf Sachsen übertragen werden kann, besteht der Verdacht, dass auch der Verfassungsschutz in Sachsen keine besseren Gründe für seine Diffamierung der AfD hat. Der Behördenchef in Dresden behauptet, dass der Landesverband Sachsen der AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, basierend auf Äußerungen von Funktionären und Mandatsträgern. Es ist fraglich, ob diese Gründe ausreichend sind, um den gesamten Landesverband und alle Mitglieder pauschal als rechtsextrem abzustempeln.

Es ist besorgniserregend, dass der Verfassungsschutz sich in die politische Konkurrenz einmischt und sich selbst zur Streitaxt der Regierung gegen ihre Herausforderer macht. Es ist wichtig, dass unsere Verfassung vor solchen Verfassungsschützern geschützt wird. Es ist nicht gerechtfertigt, einen ganzen Landesverband und alle seine Mitglieder pauschal als rechtsextrem abzustempeln. Es erinnert an die Praktiken der DDR, Kritiker des Sozialismus als „faschistisch“ zu diffamieren. Es ist bedenklich, dass solche Methoden auch in Deutschland angewendet werden.

H2: Verfassungsschutz diffamiert AfD als rechtsextrem
H2: Gerichtsurteil stellt Behauptungen des Verfassungsschutzes in Frage
H2: Verdacht, dass auch der Verfassungsschutz in Sachsen keine ausreichenden Gründe hat
H2: Verfassungsschutz mischt sich in politische Konkurrenz ein
H2: Pauschale Diffamierung erinnert an DDR-Praktiken

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Amtliches Stigma: „AfD in Sachsen ist gesichert rechtsextremistisch“

„Illegal? Legal? Und doch egal!“ Das scheint das Motto des Verfassungsschutzes zu sein, wenn es darum geht, als Konkurrenzschutz für die Parteien zu agieren, die schon länger da sind. Jetzt ist die nächste Behörde vorgeprescht – die in Sachsen. Rechtzeitig vor der Landtagswahl dort im nächsten Jahr preschte der sächsische Verfassungsschutz vor und erklärte die AfD für „gesichert rechtsextrem“. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Die Behörde, die eigentlich die Verfassung schützen soll, und damit auch die faire politische Konkurrenz, diffamiert die größte Oppositionspartei im Freistaat und schützt damit die Regierung, der sie unterstellt ist. Das ist eine völlige Pervertierung demokratischer Grundsätze und der Idee des Verfassungsschutzes. In Deutschland wiegt dies besonders. Denn als Lektion aus

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