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Die EU strebt an, unsere Gesundheitsdaten zu erhalten, ohne dass wir dagegen Einspruch erheben können

Published On: 10. Dezember 2023 12:34

Seit vielen Jahren arbeitet die Europäische Union daran, die Gesundheitsdaten aller EU-Bürger in einem europäischen „Datenraum“ zu speichern. Die elektronische Patientenakte soll ab 2025 für alle EU-Bürger ohne Widerspruchsrecht eingeführt werden. Dies wurde Ende November im EU-Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) sowie im EU-Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) vorgestellt und im EU-Parlament mit 95 zu 18 Stimmen und zehn Enthaltungen angenommen. Diese Abstimmung legt die Grundlage für die Abstimmung im Plenum in der kommenden Woche.

Im Positionsentwurf für digitale Datenübermittlung im „Europäischen Raum für Gesundheitsdaten“ (EHDS) ist zu lesen, dass zunächst die sogenannten Primärdaten von jedem Europäer erhoben werden sollen, um die Behandlung und Versorgung von Patienten europaweit zu erleichtern. Dabei geht es um höchst persönliche und sensible Daten wie den medizinischen Zustand und die Vorgeschichte, Angaben zu Arztbesuchen, ausgestellte Befunde, Labortests und weitere von Gesundheitsdienstleistern gesammelte Daten. Die Erfassung dieser Daten duldet keinen Widerspruch seitens der EU-Kommission und der EU-Parlamentarier.

Bei der Sekundärnutzung sollen die Gesundheitsdaten gesammelt und der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Dies soll aus „Gründen des öffentlichen Interesses“ und für „Politikgestaltung“ geschehen. Es ist sogar geplant, diese Informationen auch „transatlantisch“ weiterzugeben. Dabei handelt es sich um sensible Informationen wie finanzielle Daten und Statistiken sowie Berichte über bestimmte Gesundheitsmuster. Auch Daten aus Wellness-Anwendungen, Biobanken und Gendaten sollen gesammelt und verwendet werden.

Das EU-Parlament möchte den Bürgern ermöglichen, der Nutzung bestimmter Daten der Sekundärnutzung aktiv zu widersprechen (Opt-out). Die EU verspricht, dass ein „starker Datenschutz“ dem Umgang mit den Daten zugrunde liegen soll und dass die Daten nur für wissenschaftliche und gemeinnützige Zwecke verwendet werden sollen. Allerdings ist das Vertrauen in die EU-Institutionen in den letzten Jahren deutlich geschrumpft, was ihre Heilsversprechungen betrifft

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Kein Widerspruchsrecht: EU will unsere Gesundheitsdaten haben

Seit vielen Jahren arbeitet die Europäische Union daran, die Gesundheitsdaten aller EU-Bürger in einem europäischen „Datenraum“ zu speichern. Elektronische EU-Patientenakte ab 2025 Der Verordnungsentwurf basiert auf einer Gesetzesvorlage der EU-Kommission aus dem Mai 2022. Damit soll die elektronische Patientenakte ab dem Jahr 2025 für alle EU-Bürger ohne Widerspruchsrecht eingeführt werden. Dies wurde Ende November im EU-Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) sowie im EU-Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) vorgestellt und im EU-Parlament mit 95 zu 18 Stimmen und zehn Enthaltungen angenommen. Diese Abstimmung legt die Grundlage für die Abstimmung im Plenum in der kommenden Woche. Kein Widerspruchsrecht bei Daten zum Gesundheitszustand Im Positionsentwurf für digitale Datenübermittlung im „Europäischen Raum für Gesundheitsdaten“ (EHDS) ist zu lesen

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