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Humboldt-Universität erhält eine Ohrfeige: Richter weisen Transgender-Ideologen zurecht

Published On: 10. Dezember 2023 7:45

Von Daniel Weinmann

Alexander von Humboldt, einer der bedeutendsten deutschen Naturwissenschaftler, ist Namensgeber einer Berliner Universität, die jedoch seinem Erbe nicht mehr gerecht zu werden scheint. Im vergangenen Sommer wurde ein Vortrag einer Biologie-Doktorandin mit dem Thema „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht – Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“ von der Humboldt-Universität abgesagt. Die Doktorandin wollte mit Beispielen aus der Tier- und Pflanzenwelt zeigen, dass es aus biologischer Sicht nur zwei Geschlechter gibt und dass biologisches Geschlecht und Geschlechterrollen unterschiedliche Dinge sind. Diese Aussagen lösten bei Transgender-Aktivisten heftige Reaktionen aus, die der Universität vorwarfen, transfeindliche Positionen zu unterstützen. Die Bundesregierung unterstützte den Feldzug ebenfalls. Die Universität gab schließlich nach und sagte den Vortrag „aus Sicherheitsgründen“ ab.

Die Absage des Vortrags durch die Humboldt-Universität war ein bedauerlicher Sieg der Ideologie über die Wissenschaft. Die Universität trat die Rede- und Meinungsfreiheit mit Füßen und bezog sich bei ihrer Entscheidung auf einen Zeitungsartikel, der den öffentlich-rechtlichen Sendern vorwarf, gefährliche Falschinformationen über Sex, Fetisch und Transsexualität zu verbreiten. Die Meinungen der Doktorandin stünden nicht im Einklang mit dem Leitbild der Universität, hieß es in einer Pressemitteilung. Das Berliner Verwaltungsgericht urteilte jedoch, dass dieser Grundrechtseingriff rechtswidrig sei und dass es dem Staat grundsätzlich untersagt ist, sich abwertend über einen Bürger zu äußern, der eine bestimmte Meinung vertritt. Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Die Entscheidung der Humboldt-Universität, den Vortrag abzusagen, wurde von vielen kritisiert. Anwalt Ralf Höcker bezeichnete es als eine Schande, dass eine angebliche Exzellenz-Universität ihre eigene wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin herabwürdigt. Es bleibt abzuwarten, wie die Universität auf das Urteil des Verwaltungsgerichts reagieren wird.

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