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Kein Recht auf Entschädigung bei Augeninfarkt nach Impfung

Published On: 10. Dezember 2023 14:23

Von Kai Rebmann Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, wie der Volksmund weiß. Das gilt auch für einen Mann, der vor dem Landgericht Rottweil gegen Biontech auf Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro geklagt hatte. Die Richter entschieden jedoch zugunsten des Impfherstellers und wiesen die Klage ab. Der Mann hatte nach seiner Corona-Impfung einen Augeninfarkt erlitten und war fast vollständig erblindet. Er führte dies auf die Impfung zurück und forderte Schmerzensgeld sowie die Haftbarkeit von Biontech für mögliche zukünftige Impfschäden. Die Richter sahen jedoch keine ausreichenden Beweise für einen kausalen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden und verwiesen auf das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffs. Die Klage wurde abgewiesen. Der Kampf um Entschädigungen bei Impfschäden bleibt für die Opfer weiterhin schwierig.

Die Entscheidung des Landgerichts bedeutet nicht, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Augeninfarkt sieht. Diese Frage wurde jedoch nicht behandelt und könnte möglicherweise in einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gestellt und beantwortet werden. Vor dem Landgericht Rottweil ging es hauptsächlich darum, ob die Voraussetzungen für Schmerzensgeld erfüllt sind, die sich aus dem Arzneimittelgesetz ergeben. Der Kläger müsste nachweisen, dass für den Biontech-Impfstoff ein wissenschaftlich anerkanntes negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis besteht oder dass der Hersteller eine fehlerhafte Kennzeichnung oder Information bereitgestellt hat. Die Richter sahen dies nicht als gegeben an und verwiesen auf das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis, das von der Europäischen Kommission bestätigt wurde. Die möglichen Unstimmigkeiten bei den Zulassungsverfahren spielten dabei keine Rolle. Das Gericht sah keine stichhaltigen Argumente, um von den Einschätzungen der europäischen Arzneimittelbehörden abzuweichen.

Es bleibt offen, ob Impfärzte haftbar gemacht werden können, wenn sie ihre Patienten nicht ordnungsgemäß informiert haben. Der Kampf um Entschädigungen bei Impfschäden bleibt für die Opfer schwierig. Die angekündigten Hilfen der Bundesregierung sind bisher nur Lippenbekenntnisse. Ein wegweisendes Urteil wird in den nächsten Wochen vor dem Oberlandesgericht Bamberg erwartet. Ein Kläger, der vor dem Landgericht Bayreuth gescheitert war, hat Berufung eingelegt

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Augeninfarkt nach Impfung: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

Von Kai Rebmann Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, wie der Volksmund weiß. Davon kann jetzt auch ein Mann ein Lied singen, der vor dem Landgericht Rottweil (Baden-Württemberg) gegen Biontech auf Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro geklagt hatte (reitschuster.de berichtete). Wie schon in einigen ähnlich gelagerten Fällen vorher, stellten sich die Richter auch dieses Mal wieder auf die Seite des Impfherstellers und ließen die Argumente des Klägers ins Leere laufen. Das war passiert: Nach seiner „Impfung“ gegen Corona hatte der 58-Jährige einen Augeninfarkt erlitten und war in dessen Folge auf dem rechten Auge fast vollständig erblindet. Der Mann führte diesen Schaden auf die „Impfung“ zurück und klagte vor dem Landgericht auf Schmerzensgeld sowie die

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