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Offizielle Stigmatisierung: „AfD in Sachsen ist zweifellos rechtsextremistisch

Published On: 10. Dezember 2023 14:23

„Illegal? Legal? Und doch egal!“ – Dies scheint das Motto des Verfassungsschutzes zu sein, wenn es darum geht, als Konkurrenzschutz für die etablierten Parteien zu agieren. Nun ist die nächste Behörde vorgeprescht – die in Sachsen. Rechtzeitig vor der Landtagswahl im nächsten Jahr erklärte der sächsische Verfassungsschutz die AfD für „gesichert rechtsextrem“. Das ist eine völlige Pervertierung demokratischer Grundsätze und der Idee des Verfassungsschutzes. In Deutschland wiegt dies besonders schwer, da es als Lektion aus der Geschichte galt, dass sich ein Geheimdienst nie wieder in die politische Konkurrenz einmischen darf.

Das Verwaltungsgericht Gera hat im August eine politische Bombe platzen lassen. Die Behauptung des Thüringer Verfassungsschutz-Chefs Stephan Kramer, die AfD in Thüringen sei „gesichert rechtsextrem“, ist nach Ansicht des Gerichts juristisch nicht haltbar. Das Gericht entschied, dass der Verfassungsschutz nicht nachweisen konnte, dass die gesamte Thüringer AfD und alle ihre Mitglieder Verfassungsfeinde sind. Diese Entscheidung war eine Abrechnung mit dem Verfassungsschutz und eine Ohrfeige für ihn. Obwohl die Entscheidung nicht eins zu eins auf Sachsen übertragen werden kann, besteht zumindest der Anfangsverdacht, dass auch der Verfassungsschutz dort keine besseren Gründe für seine Diffamierung der AfD hat.

Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Dresden, Dirk-Martin Christian, erklärte, dass es keine Zweifel mehr an der rechtsextremistischen Ausrichtung der AfD Sachsen gebe. Doch seine Gründe erinnern an die Ausführungen der Thüringer Verfassungsschützer, die vom Gericht in Gera als nicht ausreichend angesehen wurden. Es ist diffamierend und grundgesetzwidrig, einen ganzen Landesverband und alle seine Mitglieder pauschal als rechtsextrem abzustempeln. Es erinnert an den Geist der DDR, in der alle Kritiker des Sozialismus als „faschistisch“ diffamiert wurden. Wer schützt unsere Verfassung vor solchen Verfassungsschützern

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Amtliches Stigma: „AfD in Sachsen ist gesichert rechtsextremistisch“

„Illegal? Legal? Und doch egal!“ Das scheint das Motto des Verfassungsschutzes zu sein, wenn es darum geht, als Konkurrenzschutz für die Parteien zu agieren, die schon länger da sind. Jetzt ist die nächste Behörde vorgeprescht – die in Sachsen. Rechtzeitig vor der Landtagswahl dort im nächsten Jahr preschte der sächsische Verfassungsschutz vor und erklärte die AfD für „gesichert rechtsextrem“. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Die Behörde, die eigentlich die Verfassung schützen soll, und damit auch die faire politische Konkurrenz, diffamiert die größte Oppositionspartei im Freistaat und schützt damit die Regierung, der sie unterstellt ist. Das ist eine völlige Pervertierung demokratischer Grundsätze und der Idee des Verfassungsschutzes. In Deutschland wiegt dies besonders. Denn als Lektion aus

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