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Offizielle Stigmatisierung: „AfD in Sachsen gilt als sicher rechtsextremistisch

Published On: 10. Dezember 2023 3:39

„Illegal? Legal? Und doch egal!“ – Dies scheint das Motto des Verfassungsschutzes zu sein, wenn es darum geht, als Konkurrenzschutz für die etablierten Parteien zu agieren. Nun hat auch die sächsische Behörde vorgeprescht und die AfD für „gesichert rechtsextrem“ erklärt. Dies ist eine Pervertierung demokratischer Grundsätze und der Idee des Verfassungsschutzes. Es ist beunruhigend, dass sich ein Geheimdienst wieder in die politische Konkurrenz einmischt.

Im August hat das Verwaltungsgericht Gera eine politische Bombe platzen lassen, indem es die Behauptung des Thüringer Verfassungsschutz-Chefs, die AfD in Thüringen sei „gesichert rechtsextrem“, als juristisch nicht haltbar bezeichnete. Das Gericht entschied zugunsten eines Sportschützen und AfD-Mitglieds, dem das Innenministerium in Erfurt seinen Waffenschein entzogen hatte. Das Ministerium konnte nicht ausreichend belegen, dass die AfD in Thüringen und der Kläger als erwiesene Rechtsextremisten einzustufen sind.

Auch wenn die Entscheidung des Thüringer Gerichts nicht direkt auf Sachsen übertragen werden kann, besteht zumindest der Verdacht, dass auch der Verfassungsschutz dort keine besseren Gründe für seine Diffamierung der AfD hat. Der Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes, Dirk-Martin Christian, behauptet, dass es keine Zweifel mehr an der rechtsextremen Ausrichtung der AfD Sachsen gibt. Doch seine Begründung ähnelt stark den Ausführungen der Thüringer Verfassungsschützer, die vom Gericht in Gera kritisiert wurden.

Es ist fragwürdig und grundgesetzwidrig, einen ganzen Landesverband und alle seine Mitglieder pauschal als rechtsextrem abzustempeln. Es erinnert an die Praktiken der DDR, in der Kritiker des Sozialismus als „faschistisch“ diffamiert wurden. Es ist besorgniserregend, dass der Verfassungsschutz sich gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wendet und sich in die politische Konkurrenz einmischt. Es stellt sich die Frage, wer unsere Verfassung vor solchen Verfassungsschützern schützt

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Amtliches Stigma: „AfD in Sachsen ist gesichert rechtsextremistisch“

„Illegal? Legal? Und doch egal!“ Das scheint das Motto des Verfassungsschutzes zu sein, wenn es darum geht, als Konkurrenzschutz für die Parteien zu agieren, die schon länger da sind. Jetzt ist die nächste Behörde vorgeprescht – die in Sachsen. Rechtzeitig vor der Landtagswahl dort im nächsten Jahr preschte der sächsische Verfassungsschutz vor und erklärte die AfD für „gesichert rechtsextrem“. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Die Behörde, die eigentlich die Verfassung schützen soll, und damit auch die faire politische Konkurrenz, diffamiert die größte Oppositionspartei im Freistaat und schützt damit die Regierung, der sie unterstellt ist. Das ist eine völlige Pervertierung demokratischer Grundsätze und der Idee des Verfassungsschutzes. In Deutschland wiegt dies besonders. Denn als Lektion aus

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