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Schlag ins Gesicht für die Humboldt-Universität: Richter weisen Transgender-Ideologen zurück

Published On: 11. Dezember 2023 7:30

Von Daniel Weinmann

Alexander von Humboldt, einer der herausragenden deutschen Universalgelehrten der Naturwissenschaften, ist Namensgeber einer Berliner Universität, die jedoch seinem Geist nicht mehr gerecht zu werden scheint. Im vergangenen Sommer wurde ein Vortrag einer Biologie-Doktorandin mit dem Thema Zweigeschlechtlichkeit von der Humboldt-Universität abgesagt. Die Doktorandin, Marie-Luise Vollbrecht, wollte im Rahmen der „Langen Nacht der Wissenschaft“ über das Thema „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht – Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“ sprechen. Sie plante, anhand von Beispielen aus der Tier- und Pflanzenwelt zu zeigen, warum es aus biologischer Sicht nur zwei Geschlechter gibt und dass biologisches Geschlecht und Geschlechterrollen unterschiedliche Dinge sind. Diese Aussagen lösten bei Transgender-Ideologen sofort heftige Reaktionen aus. Die Queer-Aktivisten warfen der Universität vor, transfeindliche Positionen zu unterstützen. Die Humboldt-Universität gab schließlich nach und sagte den Vortrag aus „Sicherheitsgründen“ ab. Es war ein bedauerlicher Sieg der Ideologie über die Wissenschaft.

Auch die Bundesregierung unterstützte den Feldzug gegen den Vortrag. Der grüne Queer-Beauftragte Sven Lehmann bezeichnete ihn als „Hetz-Beitrag“. Die Humboldt-Universität knickte daraufhin ein und sagte den Vortrag ab, da er nicht mit dem Leitbild der Universität und den von ihr vertretenen Werten übereinstimme. Die Universität bezog sich dabei insbesondere auf einen Artikel der Zeitung „Die Welt“, in dem Vollbrecht und vier weitere Autoren den öffentlich-rechtlichen Sendern vorwarfen, Kinder und Jugendliche mit gefährlichen Falschinformationen über Sex, Fetisch und Transsexualität zu konfrontieren. Die Universität gab in einer Pressemitteilung an, dass die Meinungen, die Vollbrecht in diesem Artikel vertritt, nicht mit dem Leitbild der Universität übereinstimmen.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat kürzlich entschieden, dass die Äußerungen der Universität rechtswidrig waren. Der Staat darf sich ohne rechtfertigenden Grund nicht abwertend über einen Bürger äußern oder eine von diesem vertretene Meinung abschätzig kommentieren. Der Vorwurf, den die Universität gegenüber Vollbrecht erhoben hat, wiegt besonders schwer, da ein objektiver Empfänger den Eindruck gewinnen kann, dass Vollbrecht mit ihren Meinungen außerhalb des Leitbildes und der Werte der Universität steht. Der Beschluss des Gerichts ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.

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