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Beamte der Gesundheitspolizei sollen ärztliche Aufgaben übernehmen

Published On: 13. Dezember 2023 3:02

Hier kommt die Gesundheitspolizei!“, lautet die Schlagzeile der Zeitung „Autobild“. Diese Nachricht hat mich zunächst überrascht, da ich dachte, wir hätten sie bereits während der Corona-Zeit gehabt, als Polizisten kontrollierten, wie lange jemand einen Apfel aß oder einen Kaffee trank und dabei die Maske abnahm. Doch bei der neuen „Gesundheitspolizei“ geht es um etwas anderes, wie das Blatt anhand eines Beispiels erklärt: Ein 72-jähriger Mann missachtet in einer 30er-Zone die Vorfahrt und verursacht einen Unfall. Die hinzugerufene Polizei stellt fest, dass der Senior eine eingeschränkte Beweglichkeit der Halswirbelsäule, der Arme und Beine sowie nervliche und geistige Defizite aufweist. Ein Augentest zeigt weitere Einschränkungen. Das Auto wird stillgelegt, die Führerscheinstelle wird benachrichtigt und eine ärztliche Untersuchung wird angeordnet. Die Untersuchung ergibt Arthrose, beginnende Demenz und einen Grauen Star mit eingeschränktem Sehfeld. Der Führerschein wird eingezogen und ein Strafverfahren wird eingeleitet. Was momentan noch wie eine Szene aus einem Roman wirkt, könnte bald schon Realität werden. Die Polizei in Sachsen startet ein Pilotprojekt namens „Qualifizierte Fahrtüchtigkeitsprüfung“ (QFP). „Besonders geschulte Polizeibeamte dürfen nach einer zertifizierten Fortbildung die Fahrtüchtigkeit kontrollieren“, erklärt Dieter Müller, Professor an der Hochschule der Sächsischen Polizei. Die Beamten erhalten nach der medizinischen Schulung spezielle Befugnisse. Aber kann eine „medizinische Schulung“ für einen Polizeibeamten eine Arztausbildung ersetzen? Bisher fehlte der Polizei die nötige Qualifikation, um die Fahrtüchtigkeit eines Autofahrers anhand körperlicher, geistiger und charakterlicher Eigenschaften festzustellen, sagte der Verkehrsjurist Müller. Die QFP soll rechtliche Handlungssicherheit bieten. Aber tut sie das wirklich? Oder handelt es sich nur um einen weiteren Schritt in Richtung eines übergriffigen Staates? Früher hatten Führerscheine kein Ablaufdatum. Jetzt schon, dank der EU. Doch das reicht den Regulierungs-Bürokraten in Brüssel noch nicht. Mit einer neuen Führerscheinrichtlinie wollen sie ältere Menschen regelmäßig zu Eignungstests schicken. Die Bundesregierung lehnt solche „Zwangsuntersuchungen“ derzeit noch ab. Aber wie lange noch? Experten betrachten den Eingriffswillen kritisch. „Nur die Sehfähigkeit sollte regelmäßig untersucht werden, unabhängig vom Alter“, sagt Unfallforscher Siegfried Brockmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die polizeiliche Fahrtüchtigkeitsprüfung am Straßenrand betrachtet er grundsätzlich skeptisch, da die Folgen für Autofahrer im Zweifelsfall unangenehm und teuer sein können. Die QFP breitet sich bereits aus. Nach Sachsen wird sie auch in Niedersachsen umgesetzt. Dort agieren mehr als 150 Polizeibeamte als „Assistenzärzte“. Ein örtlicher Polizeiführer beschwichtigt und sagt, dass die Gesundheitskontrolle „keine ärztliche, sondern nur eine polizeiliche“ sei und dass „medizinische Untersuchungen nur von Ärzten durchgeführt werden“. Ist das wirklich so? „Das polizeiliche Screening mit körperlichem Mobilitätstest ist anspruchsvoll“, bemängelt „Autobild“ zu Recht. Der „Nacken-Schürzengriff“ zum Beispiel soll Aufschluss über den Zustand von Schulter, Ellbogen, Handgelenk und Daumen geben. Dabei muss der Autofahrer seine Arme nach hinten biegen und die Handflächen nach innen drehen, als würde er eine Schürze binden. Der Schulterblick nach rechts und links testet die Halswirbelsäule. Mit dem „Hacke-Spitze-Test“ wollen die Beamten Muskelkraft,

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„Gesundheitspolizei“ – Beamte sollen Arzt-Funktionen ausüben

„Jetzt kommt die Gesundheitspolizei!“, titelt die Zeitung „Autobild“. Was mich im ersten Moment etwas überraschte. Denn ich dachte, die hatten wir schon – als etwa in der Corona-Zeit Polizisten überprüften, wie lange jemand einen Apfel aß oder einen Kaffee trank und dazu die Maske abnahm. Doch bei der neuen „Gesundheitspolizei“ geht es um etwas anderes, wie das Blatt an folgendem Beispiel darlegt: „Ein 72-Jähriger missachtet in einer 30er-Zone die Vorfahrt und verursacht einen Unfall. Die herbeigerufene Polizei stellt bei dem Senior mangelnde Beweglichkeit von Halswirbelsäule, Armen und Beinen fest, dazu nervliche und geistige Defizite. Ein Augentest zeigt weitere Einschränkungen. Das Auto muss stehen bleiben, die Führerscheinstelle wird benachrichtigt und eine ärztliche Untersuchung angeordnet. Die ergibt: Arthrose, beginnende Demenz sowie ein

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