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Digitale Patientenakte: Gesetzentwurf vom Parlament verabschiedet, jedoch ohne verpflichtende Teilnahme

Published On: 13. Dezember 2023 17:29

Das Europäische Parlament hat den Bericht mit 516 Ja-Stimmen, 95 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen angenommen. Dieser Bericht dient als Grundlage für Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Form des Gesetzes. Die ursprünglich geplante zwangsweise Eintragung von Daten bei jedem Arztbesuch wurde gestrichen. Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben mit großer Mehrheit für die Schaffung eines „Europäischen Raums für Gesundheitsdaten“ gestimmt. Dieser Raum soll Informationen über sämtliche ärztliche Behandlungen eines Bürgers in einer europaweit vernetzten und fernabrufbaren elektronischen Patientenakte zusammenführen – erstmals auch für privat Versicherte. Dank eines Änderungsantrags von Abgeordneten der Piratenpartei, SPD, Grünen und Linken, stimmte in letzter Sekunde eine Parlamentsmehrheit für die Absicherung des in Deutschland geplanten und in Österreich bereits geltenden Widerspruchsrechts gegen eine elektronische Patientenakte. Der endgültige Gesetzeswortlaut muss aber noch mit den EU-Regierungen ausgehandelt werden, die bislang kein Widerspruchsrecht gegen die Datensammlung festschreiben wollen.

Eine zentrale Datenspeicherung weckt Begehrlichkeiten in verschiedenste Richtungen. Wir sprechen dabei allerdings nicht nur von Hackerangriffen, sondern von der sogenannten Sekundärnutzung. Diese bezeichnet Zugriffe, die zu Forschungszwecke vollumfänglich gewährt werden sollen. Die Patientendaten sollen dann an Dritte weitergegeben werden. Aus Datenschutzsicht ist bereits das zentrale Ansammeln problematisch, bei Weitergabe wenigstens ein Opt-In Verfahren (aktive Einwilligung) richtig.

In der Endabstimmung votierten nur noch 95 Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf. Weitere Änderungsanträge von Abgeordneten der Piratenpartei, der Grünen und Linken zur geplanten Regel, dass Patienten künftig aktiv widersprechen müssen, um zu verhindern, dass Gesundheitsdienstleister und Forscher ihre Behandlungsakten einsehen können, fanden keine Mehrheit. Die Bürger sollen weder um Einwilligung noch überhaupt nach ihrem Willen gefragt werden. Für viele Patienten, die wenig Zeit oder begrenzte Sprachkenntnisse haben oder älter sind, ist es zu kompliziert, schriftlich bei einer bestimmten Behörde oder über digitale Kanäle widersprechen zu müssen. Internationale Standards wie der Internationale Kodex für medizinische Ethik des Weltärztebundes oder die Erklärung von Helsinki über die ethischen Grundsätze der medizinischen Forschung verlangen bisher, dass vor der Weitergabe medizinischer Informationen die Zustimmung des Patienten eingeholt wird. Jede Website fragt um Erlaubnis, bevor sie ein Cookie setzt, aber man soll nicht einmal gefragt werden, bevor Gesundheitsdaten weitergegeben werden?

In einer Presseaussendung hatte sich die Partei MFG-Österreich gegen den Zwang zur Datenspeicherung ausgesprochen. Man äußerte generelle Vorbehalte gegen zentrale Datenspeicherung. „Pharmakonzerne, Forscher, Ärzte und möglicherweise auch Behörden in ganz Europa können dann auf diese Daten zugreifen. Die Gefahren eines Missbrauchs sind enorm – und können bis zu Benachteiligungen wie einem Reiseverbot von kranken oder gesundheitlich beeinträchtigten Menschen gehen.

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Digitale Patientenakte: Parlament verabschiedet Gesetzentwurf allerdings ohne den Zwang zur Teilnahme

Das Plenum hat den Bericht als Verhandlungsgrundlage des Parlaments für Gespräche mit dem Rat über die endgültige Form des Gesetzes, mit 516 Ja-Stimmen, 95 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen angenommen. Die ursprünglich geplante zwangsweise Eintragungen von Daten bei jedem Arztbesuch wurde gestrichen. Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben heute im Plenum mit großer Mehrheit für die Schaffung eines “Europäischen Raums für Gesundheitsdaten” gestimmt. Dieser Raum soll Informationen über sämtliche ärztliche Behandlungen eines Bürgers in einer europaweit vernetzten und fernabrufbaren elektronischen Patientenakte zusammenführen – erstmals auch für privat Versicherte. Dank eines Änderungsantrags von Abgeordneten der Piratenpartei, SPD, Grünen und Linken, stimmte in letzter Sekunde eine Parlamentsmehrheit für die Absicherung des in Deutschland geplanten und in Österreich bereits geltenden Widerspruchsrechts gegen eine elektronische Patientenakte.

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