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Hält Gesundheitsminister Lauterbach immer noch an seiner Aussage zur „nebenwirkungsfreien“ Covid-19-Impfung fest

Published On: 15. Dezember 2023 12:00

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und der Fremdschutz

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat in einem Schreiben auf die Anfrage mehrerer EU-Parlamentarier dargelegt, dass von Beginn an klar war, dass die COVID-19-Impfstoffe nur dem Schutz der geimpften Person und nicht dem Fremdschutz dienen. Dazu hätten auch keinerlei Daten von den Herstellern vorgelegen. Ebenso spricht die EMA davon, dass sie im Zusammenhang mit der Impfung von zahlreichen Nebenwirkungen ausgeht. Diese Aussagen der obersten EU-Arzneimittelbehörde stehen in direktem Widerspruch zu Aussagen des amtierenden Gesundheitsministers und den auf dem „Fremdschutz“-Argument basierenden grundrechtseinschränkenden Maßnahmen der Bundesregierung.

Faktencheck der Aussagen des Sprechers des Gesundheitsministeriums

Gehen wir die vom Sprecher des Gesundheitsministers vorgebrachten Argumente Punkt für Punkt durch:

1. „Es gab keine Notfallzulassung“

Das ist eine rein formal-juristische Definition, die vom BMG-Sprecher angesetzt wird. Offiziell spricht man von einer sogenannten „bedingten Zulassung“ (conditional marketing authorisation, CMA), die auf verkürzten Zeitfenstern und niedrigeren Hürden beruht. Begründet wurde ein solches Vorgehen aber unter explizitem Verweis auf eine Notlage/Notfall. Auch zahlreiche anerkannte Virologen, wie zum Beispiel Alexander Kekulé, bezeichneten dieses Vorgehen vor diesem Hintergrund regelmäßig als Notfallzulassung („Wir sprechen hier weiterhin von Notfallzulassungen…“).

2. „Fremdimmunisierung wurde im Laufe des weiteren Rolling-Review-Verfahrens bestätigt“

Diese Aussage des BMG-Sprechers erscheint recht gewagt. Herr Gülde argumentiert, dass der Impfstoff im sogenannten „Rolling-Review-Verfahren“ auch nach der bedingten Zulassung weiter getestet wurde und dabei die „Fremdimmunisierung“ bestätigt worden sei. Dass der Impfstoff mittels Rolling-Review weiter getestet wurde, stimmt durchaus, die Frage ist aber, ob wie behauptet das Testverfahren überhaupt den Aspekt des „Fremdschutzes“ abdeckte. Denn wirft man einen Blick auf den sehr ausführlichen EMA-Bericht zur regulären Marktzulassung Ende 2022, in denen die Erkenntnisse aus dem Rolling-Review-Verfahren eingeflossen sind, dann stellt man fest, dass das Thema Übertragung/Fremdschutz nur ein einziges Mal auftaucht und zwar auf Seite 33 des Zulassungsberichts unter der Überschrift „Ungewissheiten und Einschränkungen“. Diese einmalige Nennung und entsprechende Darlegung im EMA-Zulassungsbericht von Ende 2022 lässt zwei mögliche Erklärungen zu: Das Thema Übertragung/Fremdschutz wurde im Gegensatz zur Darlegung des BMG-Sprechers gar nicht im Rolling-Review-Verfahren untersucht. Der Aspekt des Fremdschutzes wurde untersucht, die Ergebnisse waren aber nicht eindeutig. Doch egal ob Option 1 oder 2 zutrifft, beide stehen im eklatanten Widerspruch zur Behauptung des BMG-Sprechers bezüglich eines angeblich bestätigten Fremdschutzes, also steriler Immunität, durch die in der EU verabreichten Covid19-Impfstoffe. Das trifft in Folge natürlich auch auf die Aussage des Sprechers vom Bundesverteidigungsministerium, den ehemaligen ARD-Journalisten Michael Stempfle, sowie Kanzler-Sprecher Steffen Hebestreit zu.

Karl Lauterbach und die Nebenwirkungen

Gefragt, ob Karl Lauterbach angesichts der Erklärung im EMA-Brief, dass mit zahlreichen Nebenwirkungen bei der mRNA-basierten Covid19-Impfung zu rechnen sei, weiterhin zu seinen Aussagen von August und November 2021 steht, in welchen er ohne jede Relativierung von „nebenwirkungsfreier Impfung“ gesprochen hatte, erklärt der BMG-Sprecher: „Meines Wissens ging es aber damals um etwas völlig anderes, und zwar, wenn ich das noch richtig im Kopf habe, hatte der Minister damals von Folgendem gesprochen: ‚Selbst wenn es eine völlig nebenwirkungsfreie Impfung geben würde – ich paraphrasierte das jetzt einfach einmal ein bisschen -, hätten wir aber trotzdem noch Impfgegner, die dagegen vorgehen würden.“ Diese Darstellung des BMG-Sprechers ist nachweislich falsch. Die entsprechenden absoluten Aussagen Lauterbachs auf X (damals noch Twitter) sind weiterhin öffentlich einsehbar und wurden bis heute nicht von ihm korrigiert. Am 14. August 2021 erklärte er: „Und zusätzlich geht es darum, weshalb eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht will, obwohl sie gratis ist und ihr Leben und das vieler anderer retten kann.“

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Steht Gesundheitsminister Lauterbach weiterhin zu seiner Aussage der „nebenwirkungsfreien“ Covid19-Impfung?

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat in einem Schreiben auf die Anfrage mehrerer EU-Parlamentarier dargelegt, dass von Beginn an klar war, dass die COVID-19-Impfstoffe nur dem Schutz der geimpften Person und nicht dem Fremdschutz dienen. Dazu hätten auch keinerlei Daten von den Herstellern vorgelegen. Ebenso spricht die EMA davon, dass sie im Zusammenhang mit der Impfung von zahlreichen Nebenwirkungen ausgeht. Diese Aussagen der obersten EU-Arzneimittelbehörde stehen in direktem Widerspruch zu Aussagen des amtierenden Gesundheitsministers und den auf dem „Fremdschutz“-Argument basierenden grundrechtseinschränkenden Maßnahmen der Bundesregierung. Folglich fragten die NachDenkSeiten diesbezüglich auf der Bundespressekonferenz nach. Die Versuche des Sprechers des Gesundheitsministeriums (BMG), die Aussagen seines Chefs zu verteidigen, gerieten zu einem argumentativen Fiasko. Sie halten einem Faktencheck nicht stand. Von Florian Warweg. Faktencheck

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