Die Beeinflussung unserer Kinder durch Klima-Propaganda
Veranstaltung erklären, wenn die Voraussetzungen gemäß § 13a Abs 1 SchUG erfüllt sind. In diesem Fall darf die Teilnahme von Schülern an der Veranstaltung nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgen und es darf keine Gefährdung der Schüler in sittlicher oder körperlicher Hinsicht zu befürchten sein. Die Bewilligung zur Teilnahme kann entweder vom Klassen- bzw. Schulforum bzw. Schulgemeinschaftsausschuss oder von der zuständigen Schulbehörde erteilt werden. Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Teilnahme freiwillig erfolgt und der Zweck der Veranstaltung auf andere Weise nicht erreicht werden kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Beurteilung rein juristisch ist und keine Wertung enthält. Es liegt in der Verantwortung der Schulen und Bildungseinrichtungen, sicherzustellen, dass die Teilnahme an Veranstaltungen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht und die Rechte der Schüler gewahrt werden
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Klima-Indoktrination bei unseren Kindern
Die Demonstrationen in der oberösterreichischen Stadt Steyr gegen die Corona Willkür feierten am 19.11. 2023 ihr 150stes Jubiläum. Es gelingt dem kleinen Team immer wieder, renommierte Sprecher nach Steyr einzuladen. Behandelt werden viele Themen auch abseits von Corona. Am 24.9.2023 standen die fehlgeleiteten Maßnahmen zum Klimawandel und insbesondere wie Kinder missbraucht werden im Mittelpunkt der Veranstaltung. Mitte September 2023 wurden Schüler mit einen „schlufreien Tag zu „Fridays for future Demos“ gelockt. Ich habe möchte in diesem Artikel wie folgt zusammenführen: Was ist Indoktrination (laut dem „unverdächtigen“ Wikipedia) Die Meinung vom Menschenrechtsanwalt und Obmann der Vision Österreich, Mag. Alexander Thodor Kostic Die Position des Bundesparteiobmanns der MFG – Herrn Joachim Aigner Eine juristische Bewertung der Thematik von Herrn RA Mag. Martin
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