Klima-Gehirnwäsche bei unseren Kindern
Veranstaltung erklären, wenn die Voraussetzungen gemäß § 13a Abs 1 SchUG erfüllt sind. In diesem Fall darf die Teilnahme der Schüler an der Veranstaltung nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgen und es darf keine Gefährdung der Schüler in sittlicher oder körperlicher Hinsicht zu befürchten sein. Die Bewilligung zur Teilnahme an einer Veranstaltung, die weder eine Schulveranstaltung noch eine schulbezogene Veranstaltung ist, kann entweder vom Klassen- bzw. Schulforum, dem Schulgemeinschaftsausschuss oder der zuständigen Schulbehörde erteilt werden, abhängig von der Zuständigkeit für die betreffenden Schulen. Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Teilnahme freiwillig ist und der Zweck der Veranstaltung auf andere Weise nicht erreicht werden kann.
Es ist wichtig anzumerken, dass diese Beurteilung eine rein juristische Einschätzung darstellt und keine Wertung über die politische Propaganda oder die ideologische Einflussnahme auf Schüler beinhaltet
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Klima-Indoktrination bei unseren Kindern
Die Demonstrationen in der oberösterreichischen Stadt Steyr gegen die Corona Willkür feierten am 19.11. 2023 ihr 150stes Jubiläum. Es gelingt dem kleinen Team immer wieder, renommierte Sprecher nach Steyr einzuladen. Behandelt werden viele Themen auch abseits von Corona. Am 24.9.2023 standen die fehlgeleiteten Maßnahmen zum Klimawandel und insbesondere wie Kinder missbraucht werden im Mittelpunkt der Veranstaltung. Mitte September 2023 wurden Schüler mit einen „schlufreien Tag zu „Fridays for future Demos“ gelockt. Ich habe möchte in diesem Artikel wie folgt zusammenführen: Was ist Indoktrination (laut dem „unverdächtigen“ Wikipedia) Die Meinung vom Menschenrechtsanwalt und Obmann der Vision Österreich, Mag. Alexander Thodor Kostic Die Position des Bundesparteiobmanns der MFG – Herrn Joachim Aigner Eine juristische Bewertung der Thematik von Herrn RA Mag. Martin
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