Die Entscheidung über die Berlinwahl ist enttäuschend
s sich beschäftigt und welche es ablehnt. Es gibt keine Verpflichtung für das Gericht, jede Wahlprüfungsbeschwerde anzunehmen und zu verhandeln. In diesem Fall hat das Gericht entschieden, dass die Beschwerde der AfD-Bundestagsfraktion unzulässig ist, da die Wahlfehler nicht ausreichend dargelegt wurden. Dies bedeutet, dass das Gericht die Beschwerde nicht weiter prüfen wird und das Ergebnis der Bundestagswahl bestätigt bleibt. Es ist wichtig anzumerken, dass dies keine endgültige Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl ist, sondern nur bedeutet, dass das Gericht die Beschwerde nicht weiterverfolgen wird
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Das Urteil zur Berlinwahl ist eine Enttäuschung
Wahlfehler, die mit dem Rotstift vertuscht werden sollten – man muss zwischen einzelfallbezogenen Wahlfehlern und systemischen Wahlfehlern unterscheiden. Der Verfassungsgerichtshof in Berlin hat das getan, das Bundesverfassungsgericht nicht. Letzteres stellt sich ein Stück weit dumm. Das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts ist und bleibt trotz allem eine Enttäuschung! Natürlich ist eine Nachwahl immer besser als keine Nachwahl, jedenfalls in diesem Falle. Denn man kann sich ja erinnern, wie das „Berliner Wahlchaos“ noch am Wahlsonntag 2021 kurz zum Medienthema wurde, dann aber, als die Medien bemerkten, dass jedes Rütteln am Berliner Wahlergebnis nur dem bestätigten rot-rot-grünen Senat schaden würde, schnell und vollständig in der Versenkung verschwand. Ohne „Tichys Einblick“ hätte es wohl auch die jetzt konkret entschiedene, durch das Gericht