Tödliche Schüsse im Mercedes-Werk in Sindelfingen führen zu lebenslanger Haft
Epoch Times, 19. Dezember 2023 – Das Gericht hat am Dienstag festgestellt, dass der Täter im Mai zwei Vorgesetzte auf dem Mercedes-Werksgelände erschossen hat. Der 45-jährige Vorgesetzte starb am Tatort, während der 44-Jährige später im Krankenhaus seinen Verletzungen erlag. Sowohl der Täter als auch die Opfer waren bei einem externen Dienstleister beschäftigt. Der Mann wurde vom Werksschutz überwältigt und hatte keine waffenrechtliche Erlaubnis für die illegale Pistole, die er benutzte. Als Motiv gab er Mobbing und die Angst vor einer Entlassung an. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt. Das Urteil kann noch angefochten werden.
Das Gericht hat entschieden, dass der Täter im Prozess gestanden hat, zwei Vorgesetzte auf dem Mercedes-Werksgelände erschossen zu haben. Die Opfer waren 44 und 45 Jahre alt und starben infolge der Schüsse. Sowohl der Täter als auch die Opfer waren bei einem externen Dienstleister angestellt. Der Werksschutz konnte den Täter noch in der Halle überwältigen. Es wurde festgestellt, dass der Mann keine waffenrechtliche Erlaubnis hatte und die Pistole illegal besaß. Als Motiv gab er Mobbing und die Angst vor einer Entlassung an. Das Gericht hat die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine vorzeitige Haftentlassung unwahrscheinlich macht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
Das Gericht hat am Dienstag das Urteil im Fall des Mannes verkündet, der im Mai zwei Vorgesetzte auf dem Mercedes-Werksgelände erschossen hat. Einer der Vorgesetzten starb am Tatort, während der andere später im Krankenhaus seinen Verletzungen erlag. Sowohl der Täter als auch die Opfer waren bei einem externen Dienstleister beschäftigt. Der Werksschutz konnte den Täter nach den Schüssen noch in der Halle überwältigen. Es wurde festgestellt, dass der Mann keine waffenrechtliche Erlaubnis hatte und die Pistole illegal besaß. Als Motiv gab er Mobbing und die Angst vor einer Entlassung an. Das Gericht hat die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
Urteil im Fall des Mannes, der zwei Vorgesetzte auf dem Mercedes-Werksgelände erschossen hat
Das Gericht hat am Dienstag das Urteil im Fall des Mannes verkündet, der im Mai zwei Vorgesetzte auf dem Mercedes-Werksgelände erschossen hat. Einer der Vorgesetzten starb am Tatort, während der andere später im Krankenhaus seinen Verletzungen erlag. Sowohl der Täter als auch die Opfer waren bei einem externen Dienstleister beschäftigt. Der Werksschutz konnte den Täter nach den Schüssen noch in der Halle überwältigen. Es wurde festgestellt, dass der Mann keine waffenrechtliche Erlaubnis hatte und die Pistole illegal besaß. Als Motiv gab er Mobbing und die Angst vor einer Entlassung an. Das Gericht hat die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
Mann gesteht Erschießung von zwei Vorgesetzten auf dem Mercedes-Werksgelände
Das Gericht hat entschieden, dass der Täter im Prozess gestanden hat, zwei Vorgesetzte auf dem Mercedes-Werksgelände erschossen zu haben. Die Opfer waren 44 und 45 Jahre alt und starben infolge der Schüsse. Sowohl der Täter als auch die Opfer waren bei einem externen Dienstleister angestellt. Der Werksschutz konnte den Täter noch in der Halle überwältigen. Es wurde festgestellt, dass der Mann keine waffenrechtliche Erlaubnis hatte und die Pistole illegal besaß. Als Motiv gab er Mobbing und die Angst vor einer Entlassung an. Das Gericht hat die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine vorzeitige Haftentlassung unwahrscheinlich macht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden
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Lebenslange Haft für tödliche Schüsse in Mercedes-Werk in Sindelfingen
Epoch Times 19. Dezember 2023 Das Gericht stellte am Dienstag zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen ist. Der Mann räumte im Prozess ein, im Mai in einer Produktionshalle auf dem Mercedes-Werksgelände zwei Vorgesetzte im Alter von 44 und 45 Jahren erschlossen zu haben. Der 45-jährige starb am Tatort, der 44-Jährige erlag wenig später in einem Krankenhaus seinen Verletzungen. Sowohl der Täter als auch seine beiden Opfer waren bei einem externen Dienstleister beschäftigt. Der Werksschutz überwältigte den Täter nach den Schüssen noch in der Halle. Der Mann hatte keine waffenrechtliche Erlaubnis und besaß die Pistole offenkundig illegal. Als Motiv nannte er im Prozess angebliches Mobbing und die Sorge, entlassen zu werden. Mit seinem Urteil
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