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Der „Abgrund der Meinungsfreiheit

Published On: 21. Dezember 2023 6:15

schkommandos der Vorzeit. Einen blauen Twitter-Haken hatte Max Muth übrigens nie. Offenbar war er der SZ nicht wichtig genug, als dass man ihm einen gekauft hätte. „Im Namen des Kampfes gegen Bots, also unechte Nutzerkonten, hat Musk ein Abomodell eingeführt, das es schwieriger macht, zwischen Bots und echten Menschen zu unterscheiden. Wer X nach wie vor nutzt, weiß: Bots, die Nutzern wahlweise Pornografie oder Kryptowährungen andrehen wollen, sind heute aufdringlicher denn je.“ Ich weiß ja nicht, ob der Max das jetzt einfach nur so raushaut oder sein Unmut aus eigener Erfahrung herrührt. Allerdings wäre ich etwas vorsichtiger mit den Vorwürfen, X zeige gerade ihm in böser Absicht bestimmte Dinge. Denn welche Werbeanzeigen oder Inhalte man zu sehen bekommt, steuert X mittlerweile recht transparent über das eigene Online-Verhalten sowie Cookies. Max Muth scheint einen tiefsitzenden Hass auf freie, von staatlich angeheizter Inflation unabhängige Währungen zu haben, und X hält diese Obsession womöglich fälschlicherweise für ehrliches Interesse. Ähnlich könnte es sich mit dem Thema Pornografie … aber ich will hier nicht spekulieren. „Musk hoffte, das X mit seinem Abomodell unabhängiger von Werbeeinnahmen zu machen. Das schlug fehl. Selbst wenn die kürzlich in Medien kolportierte Zahl von einer Million zahlender Kunden stimmen sollte, gleicht das nicht im Ansatz die Verluste aus, die durch flüchtende Werbekunden entstehen. Musk hat viele vergrault. Die Anzeigeneinnahmen dürften noch sinken, nachdem Musk allen Werbekunden Ende November ein gepflegtes ‚Fuck You‘ entgegenschleuderte und sie der Erpressung bezichtigte.“ Nicht ganz richtig, lieber Max. Das Abo-Modell dient in erster Linie der Disziplinierung der Nutzer. Wer monatlich einen Betrag für einen Service bezahlt, hat „skin in the game“ und verhält sich etwas gesitteter als anonyme Konten, wie sie sich politische Aktivisten im Dutzend anlegen. Von Bots ganz zu schweigen. Aber es ist schon richtig, dass manche Benutzer von X es vorziehen, Kunde statt das Produkt zu sein, in dessen Daten die „Forscher“ der EU-Kommission herumwühlen. Vom Vergraulen der Werbekunden Nun zum „Vergraulen“. Die gemeinsame Anstrengung von Politik und ihren linksaktivistischen Handlangern hat das erklärte Ziel, X zu beerdigen. Besser keine Plattform als eine, auf der sich ihre Ideen mit anderen messen lassen müssen. Schon nach der Übernahme zogen sich große Anzeigenkunden von X zurück. Man konnte einfach nicht einschätzen, wie sich die Politik verhalten würde, von deren Wohlwollen man abhängig ist. Doch die Kunden kamen zurück, meist still und leise. Also zündete man die nächste Eskalationsstufe: Kontaktschuld! Und das ging so: Ein Mitarbeiter von „Media Matters“, einer aktivistischen amerikanischen Plattform, deren einziges Ziel es ist, libertäre und konservative Medien und Politiker zur Strecke zu bringen, legte auf X ein neues Nutzerprofil an. Mit diesem frischen Profil folgte er (oder sie) einer Handvoll der schlimmsten und bekanntesten Rassisten (Nutzergruppe „A“) sowie den X-Profilen von Apple, Disney, IBM und einigen anderen großen Add-Kunden der Plattform (Nutzergruppe „B“). Dann drückte er im Browser den Schalter für „aktualisieren“. Und wieder und wieder und wieder. Solange, bis unter einem Beitrag von Nazi „A“ eine Anzeige von Firma „B“ stand. Mit einem Screenshot des „Vorfalls“ ging „Media Matters“ dann zur Firma „B“ und fragte, ob man wirklich die Absicht habe, unter solchen Umständen weiter Werbung auf X zu schalten. Das nennt sich Erpressung mit Kontaktschuld. Dummerweise hinterlassen solche Aktionen bei X jede Menge Spuren in den Metadaten – an denen die „Forscher“ der EU-Kommission übrigens brennend interessiert sind – und Musk reichte Klage gegen „Media Matters“ ein. Die Kombination aus Nazisprech und Werbeanzeige, die sich eben aus dem Nutzerverhalten und dessen offensichtlichen Interessen ergibt (wir erinnern uns: Kryptopornografie), war von den X-Servern in manchen Fällen genau einmal ausgesandt worden. Und zwar offensichtlich an genau den Mitarbeiter von Media Matters, der eben dieser Kombination so innig entgegenfieberte. X macht auch Träume von Zensoren und Nachwuchsdenunzianten wahr, wenn sie darauf bestehen. Das „fuck yourself“ von Musk ging also in Richtung von Media Matters und deren Spießgesellen, nicht an „alle Werbekunden“, und wir dürfen gespannt sein, wie die Klage ausgeht. Woker, unproduktiver Überbau „Musk dürfte gewusst haben, dass seine Abos X nicht so bald retten werden. Um den Cashflow zu verbessern, schmiss er direkt nach Amtsantritt als CEO gut drei Viertel der alten Twitter-Belegschaft raus. Darunter waren viele Mitarbeitende, die wegen Content-Moderation oder Compliance mit staatlichen Vorgaben zu tun hatten.“ Musk schmiss den woken, unproduktiven Überbau sowie die Schnittstellen zu Parteien, Staat und Geheimdiensten raus. Ein Schritt zur Kostensenkung und der Verbesserung des Cashflows, der der SZ auch noch bevorsteht. Außerdem ein Schritt, der zur Erfüllung der Vorgaben einer dem Staat übergeordneten Instanz, der Verfassung, notwendig war. All die von Max Muth korrekt gegenderten Mitarbeiter waren nämlich aktiv und mit Vorsatz damit beschäftigt, den ersten Verfassungs

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Der „Höllenschlund“ der Meinungsfreiheit

Für die EU gibt es seit Elon Musk zu wenig Zensur auf X, früher Twitter. Daher wurde ein förmliches Verfahren gegen X eingeleitet. Für die Süddeutsche Zeitung ein willkommener Angriff auf diesen „Höllenschlund“ der Meinungsfreiheit. „Die 44 Milliarden Dollar waren nicht der Preis für Twitter. Es war der Preis zur Wiederherstellung der Meinungsfreiheit.“ – Elon Musk Mit dem Digital Services Act (DSA) schuf sich die EU ein Instrument, um endlich die Kontrolle über den digitalen Diskurs zurückzugewinnen. Der Gesetzestext beschreibt die Werkzeuge, mit welchen die Brüsseler Bürokratie die großen Internetplattformen in die Knie zwingen und ihr Verständnis von Meinungsfreiheit, Legalität und Hassrede durchsetzen will. Seit August 2023 ist das Gesetz für „große und sehr große“ Plattformen in Kraft, ab Januar 2024

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