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Die Bundesnetzagentur überrascht mit einem Veto gegen den Kohleausstieg

Published On: 21. Dezember 2023 20:31

21 Dez. 2023 20:31 Uhr

Kohleausstieg bis 2030 nicht mehr sicher: Bundesnetzagentur verbietet Stilllegung von Kohleblöcken vor 2031

Ursprünglich war geplant, den Kohleausstieg bis zum Jahr 2030 umzusetzen. Doch nun hat die Bundesnetzagentur mehreren Kraftwerksbetreibern untersagt, Kohleblöcke vor dem 31. März 2031 stillzulegen. Die Begründung lautet, dass die Anlagen auch nach 2030 noch „systemrelevant“ seien und für die Netzstabilität benötigt werden. Die Bundesnetzagentur betont jedoch, dass die Anlagen nur als Reserve auf Abruf durch Netzbetreiber fungieren sollen und nach 2030 kein Kohlekraftwerk mehr am Markt tätig sein soll.

Kohleausstieg bis 2030 gefährdet: Ampel-Koalition scheitert an Stilllegungsverbot

Die Ampelparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Kohleausstieg „idealerweise auf 2030 vorzuziehen“. Doch nun hat die Bundesnetzagentur mehreren Kraftwerksbetreibern untersagt, Kohleblöcke vor dem 31. März 2031 stillzulegen. Die Anlagen gelten weiterhin als „systemrelevant“ und dürfen daher nicht stillgelegt werden. Die Netzbetreiber zeigen mit ihren Anträgen deutliches Misstrauen gegenüber der „Kraftwerksstrategie“ von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), der den Bau von Gaskraftwerken als Ersatz für Kohle- und Atomkraftwerke vorsieht.

Kohlekraftwerke bleiben länger in Betrieb: Haushaltskrise verzögert Planung von Ersatzkraftwerken

Die Bundesnetzagentur hat bislang die Stilllegung von insgesamt 26 Kraftwerksblöcken untersagt, um die Netzstabilität nicht zu gefährden. Nun weicht die Behörde erstmals von diesem Rhythmus ab und verbietet die Stilllegung von Kohleblöcken vor dem 31. März 2031. Grund dafür sind die kurzen Genehmigungszeiträume, die zu Problemen bei der Personalplanung und der Weiterentwicklung der Kraftwerksstandorte führen. Die aktuelle Haushaltskrise erschwert zudem die Planung von Ersatzkraftwerken, wodurch einige Kohleblöcke weiterhin als Back-up dienen müssen.

H2: Kohleausstieg bis 2030 gefährdet durch Stilllegungsverbot

H2: Ampel-Koalition scheitert an Stilllegungsverbot der Bundesnetzagentur

H2: Kohlekraftwerke bleiben länger in Betrieb aufgrund von Haushaltskrise und Planungsverzögerungen

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Bundesnetzagentur legt überraschendes Veto gegen Kohleausstieg ein

21 Dez. 2023 20:31 Uhr Eigentlich schien der Kohleausstieg bis zum Jahr 2030 eine beschlossene Sache, doch nun hat die Bundesnetzagentur mehreren Kraftwerksbetreibern untersagt, Kohleblöcke vor dem 31. März 2031 stillzulegen. Die Anlagen seien auch nach 2030 noch „systemrelevant“. Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Marc John Eigentlich hatten sich die Ampelparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Kohleausstieg „idealerweise auf 2030 vorzuziehen“. Doch auch dieses Vorhaben der Ampel-Koalition scheint nun gescheitert zu sein: Laut Informationen der Welt hat es die Bundesnetzagentur mehreren Kraftwerksbetreibern untersagt, Kohleblöcke vor dem 31. März 2031 stillzulegen. Die Behörde gab mit ihrer Entscheidung den Anträgen mehrerer Stromnetzbetreiber statt. Die Anlagen seien auch nach 2030 noch „systemrelevant“ und dürften daher nicht stillgelegt werden. Ein

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