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Das nicht zu bändigende Ungeheuer UBS

Published On: 22. Dezember 2023 11:39

Urs Schnell / 22.12.2023

Die Behörden stehen vor der Herausforderung, im Falle einer Krise die Großbank abzuwickeln. Das Too-big-to-fail-Regime wird kritisiert. Die Finanzmarktaufsicht Finma gab am 19. Dezember bekannt, dass sie glaubt, eine stark gefährdete global systemrelevante Bank abwickeln zu können, wenn sie mehr Eingriffsmöglichkeiten hätte. Finanzministerin Karin Keller-Sutter hatte kein Vertrauen in die bisherigen Sanierungs- und Abwicklungspläne, die im Too-big-to-fail-Regelwerk vorgesehen sind. Am 19. März entschied sie sich für die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und ermöglichte die Schaffung der neuen Superbank UBS durch Notrecht. Dieser Entscheidung lag auch die Tatsache zugrunde, dass die Securities and Exchange Commission SEC in den USA nicht bereit war, eine rechtzeitige Ausnahmebewilligung für die Umwandlung von Teilen des Pufferkapitals zu erteilen. Dieses Kapital besteht aus speziellen Anleihen, die im Notfall in Eigenkapital der Bank umgewandelt werden können. Bei der Credit Suisse handelte es sich um 16 Milliarden Franken an sogenannten AT1-Anleihen und 57 Milliarden Franken an Bail-in Bonds. Ein Teil dieser Bail-in Bonds wird von US-Investoren gehalten und unterliegt daher nicht der Finma, da er dem US-Recht unterliegt. Die Finma bestätigte am 19. Dezember, dass keine Behörde der Welt eine solche Ausnahmebewilligung im Voraus, also ex ante, erteilen würde. Es ist daher äußerst unwahrscheinlich, dass die Finma die im Gesetz vorgesehenen Sanierungs- und Abwicklungspläne auf die neue UBS anwenden kann. Das Problem würde auch bei einer Verschärfung weiterhin bestehen. Mit anderen Worten, im Falle einer existenzbedrohenden Krise der UBS blieben nur zwei Möglichkeiten: die Verstaatlichung oder die Übernahme durch eine ausländische Bank.

Bewegte Vorweihnachtstage

In dieser Woche hat sich in Bezug auf die Bankenpolitik einiges getan. Zuerst gab es die große Verteidigungsrede der Finma für die Credit Suisse mit öffentlichen Äußerungen von nie gekannter Härte, dann erstaunliche Aussagen der UBS-Geschäftsleitung. Während die neue Bank darum bemüht ist, ihr Image aufzupolieren und sich als beste Bank der Schweiz zu präsentieren („A bank like Switzerland – cautious, conservative, rational“), setzen ihre ehrgeizigen Chefs neue globale Ziele. Alles begann Anfang Dezember mit Iqbal Khan, dem Leiter des UBS-Vermögensverwaltungsbereichs: „In den nächsten drei Jahren wollen wir in den USA stark investieren und zu den führenden Anbietern aufschließen.“ Jetzt zieht das risikoreiche Investmentbanking nach. „Die Welt braucht einen europäischen Global Player und wir sind gerade zum europäischen Global Player geworden“, sagte der Leiter der UBS-Investmentbank, Rob Karofsky, gegenüber dem Wall Street Journal. Man wolle den Anschluss an die Big Five in den USA schaffen. Zu Hause wurde CEO Ermotti von der NZZ gefragt, ob die Übernahme der Credit Suisse die bessere Lösung als eine Abwicklung gewesen sei: „Was für eine Frage!“ meinte Ermotti. „Eine Großbank zu liquidieren, obwohl eine private Lösung zur Verfügung steht, nur um zu beweisen, dass ‚too big to fail‘ funktioniert. Das wäre doch reiner Masochismus gewesen.“ Dass auch die UBS in Schwierigkeiten geraten könnte, ist für Ermotti kein Thema. Schließlich hat die Schweiz ein Bankengesetz. Und darin ist das Too-big-to-fail-Regelwerk verankert, das der Finanzmarktaufsichtsbehörde Finma ermöglicht, eine global systemrelevante Bank abzuwickeln – möglichst ohne dass der Staat und die Steuerzahler großen Schaden nehmen. Doch reichen einige Verbesserungen dieses Regelwerks aus, um im Ernstfall die UBS abzuwickeln?

Das Too-big-to-fail-Regelwerk

Seit Jahren wird in der Wissenschaft kontrovers diskutiert, ob das Too-big-to-fail-Regime das Systemrisiko einer Bank verringern kann. Diese Diskussion wird auch in der Politik intensiviert. Im April 2024 wird der Bundesrat seinen umfassenden Bericht über global systemrelevante Banken vorlegen. Der Grundgedanke hinter jeder Too-big-to-fail-Regulierung besteht darin, eine strauchelnde Bank möglichst ohne umfangreiche staatliche Mittel zu stabilisieren, zu sanieren oder im schlimmsten Fall abzuwickeln. Der Schaden soll in erster Linie von Aktionären und Gläubigern getragen werden und nicht von der öffentlichen Hand. Dieser Gedanke entspricht der Logik des marktliberalen Wirtschaftssystems. Das Too-big-to-fail-Regelwerk soll Slogans wie „Die fetten Boni für die Banker, die Verluste für den Staat“ obsolet machen. Wer erinnert sich nicht an die Entschiedenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, als sie bei der historischen Pressekonferenz am 19. März den privatwirtschaftlichen Aspekt der Rettung der Credit Suisse betonte. Nicht der Staat rettet, sondern die UBS übernimmt: „This is not a bail-in.“ Im Fall der Credit Suisse wurde die im Gesetz vorgesehene Abwicklung gemäß dem Too-big-to-fail-Regime nicht angewendet. Nur wenige Tage später sagte die Finanzministerin in der NZZ: „Persönlich bin ich in den letzten Wochen zu der Erkenntnis gelangt, dass eine global tätige systemrelevante Bank nicht einfach gemäß dem ‚Too big to fail‘-Plan abgewickelt werden kann. Rechtlich wäre es zwar möglich gewesen. In der Praxis wären jedoch erhebliche volkswirtschaftliche Schäden entstanden. Die Schweiz wäre das erste Land gewesen, das eine global systemrelevante Bank abgewickelt hätte. Aber es war klar nicht der richtige Zeitpunkt für Experimente.“ Internationale Vorgaben und die Frage nach der Umsetzung in der Schweiz werden weiterhin diskutiert

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Das unzähmbare Monster UBS

Urs Schnell / 22.12.2023  Die Behörden können die Grossbank im Fall einer Krise nicht abwickeln. Das Too-big-to-fail-Regime steht in der Kritik. Die Finanzmarktaufsicht Finma sagte am 19. Dezember, sie glaube eine schwer gefährdete global systemrelevante Bank abwickeln zu können, falls sie schärfere Eingriffsmöglichkeiten bekäme. Den bisherigen Sanierungs- und Abwicklungsplänen, die das sogenannten Too-big-to-fail-Regelwerk vorsieht, hatte Finanzministerin Karin Keller-Sutter nicht vertraut. Sie setzte am 19. März auf die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und ermöglichte dank Notrecht die Schaffung der neuen Superbank UBS.  Dieser Entscheid, als beste von mehreren schlechten Varianten dargestellt, war auch darauf zurückzuführen, dass die Securities and Exchange Commission SEC in den USA nicht bereit war, eine zeitgerechte Ausnahmebewilligung für die Umwandlung von Teilen des Pufferkapitals zu geben. Dieses

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