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Durchsetzung der Impfpflicht: Jungen und ihre Mutter behaupten sich

Published On: 22. Dezember 2023 8:38

Veröffentlicht am 22. Dezember 2023 von DF. Wie die Medien am Donnerstag berichteten, ging es in dem Fall um die Zwangsimpfung von zwei Jungen im Alter von 9 und 11 Jahren im Kanton Baselland in der Schweiz. Der Vater war für die Impfung gegen Masern, während die Mutter dagegen war. Das Bundesgericht hatte 2020 entschieden, dass die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) im Falle einer Uneinigkeit der Eltern über die Impfung entscheiden sollte, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Diese Entscheidung brach mit der bisherigen Praxis, bei Uneinigkeit „Nein“ zu sagen, wie Politiker im Zusammenhang mit Corona betonten, dass es niemals Zwangsimpfungen geben würde. Das BAG empfiehlt die Masernimpfung, es sei denn, es liegen gesundheitliche Risiken vor, die in diesem Fall nach medizinischer Abklärung nicht vorhanden waren. Die KESB sollte daher die Zwangsimpfung durchsetzen, wenn nötig mit Polizeigewalt. In einem Brief an die Mutter betonte die Behörde, dass es nicht akzeptabel sei, die elterliche Verantwortung auf die Kinder zu übertragen und rechtlich verbindliche Anordnungen zu umgehen. Das Bundesgericht wollte in Impffragen keine Pattsituation, da es keine gesundheitlichen Gründe für eine Nichtimpfung gab.

Was die Medien nicht berichten: Die Mutter war nicht gegen die Impfung. Es waren die Kinder, die diese nicht wollten, weil sie andere Kinder in ihrem Umfeld gesehen hatten, die nach derselben Impfung gesundheitliche Probleme hatten. Die Mutter hatte ihre Kinder jedoch unterstützt und geschützt. Die Polizei war die erste Behörde, die zur Deeskalation beitrug. Die Baselbieter Polizei belehrte, dass die Verhältnismäßigkeit – eine Voraussetzung für staatliches Handeln – in diesem Fall nicht gegeben sei. Daher kam ein Polizeieinsatz nicht in Frage. Zusätzlich wurde im Spätherbst der für die Zwangsimpfung vorgesehene Impfstoff in der Schweiz vom Markt genommen. Der unterstützende Verein der Jungen hatte in diesem Zusammenhang Probleme entdeckt. Die KESB entschied nun, auf die Zwangsimpfung zu verzichten. Die Begründung lautet, dass die Situation der betroffenen Kinder eskaliert sei.

Kommentar von Transition News: Die Begründung der KESB erscheint seltsam. Es waren wohl eher das Bundesgericht und die KESB, die durch die Änderung der Praxis die Eskalation verursacht haben. Der Fall hätte sich bereits im Spätsommer leicht lösen lassen, da Formfehler begangen wurden. Die KESB hätte erkennen können, dass gemäß der UN-Kinderrechtskonvention die Kinder hätten befragt werden müssen, was nicht geschah. Das Bundesgericht hat mit der Anordnung einer Zwangsimpfung eine rote Linie überschritten, von der Politiker sagten, dass sie sie niemals überschreiten würden, auch nicht in Notzeiten. Es geht hier um die körperliche Unversehrtheit und die freie Verfügungsgewalt über den eigenen Körper. In einer Zeit, in der Eltern über den Handyvertrag ihrer Kinder entscheiden dürfen, aber beispielsweise nicht über eine Corona-Impfung, müssen Kinder auch das Recht haben, eine solche Behandlung abzulehnen. Ende gut, alles gut? Nicht ganz. Die KESB hat wohl eher klein beigegeben, weil sie musste, nicht wegen des Wohls der Kinder (der Impfstoff war nicht mehr verfügbar und die Polizei wollte nicht). Die KESB betont, dass diese Neubewertung nicht zum Standard werden soll und dass sie sich an den klaren Leitlinien des Bundesgerichts halten wird. Die Entscheidung der KESB kann von allen betroffenen Parteien angefochten werden und im Falle einer Anfechtung müsste ein Gericht die Situation erneut bewerten. Das bedeutet: Fortsetzung folgt (eventuell, hoffentlich nicht). Bei ähnlichen Fällen werden sich Gerichte wieder an diesem Bundesgerichtsurteil orientieren, bis es sein Leitprinzip umkehrt und zur alten bewährten Regelung zurückkehrt. In der Zwischenzeit bedeutet dies für alle betroffenen Eltern: Einigen Sie sich über die Impfungen der Kinder! Wo kein Kläger ist, gibt es auch keinen Richter! Wenn eine Meinungsverschiedenheit in dieser heiklen und politisierten Angelegenheit bei der KESB oder den Gerichten landet, ist der Verlauf kaum absehbar. Die beiden Jungen und ihre „Mutter Courage“ sind jedoch zu beglückwünschen. Die Redaktion von Transition News wünscht ihnen von Herzen frohe Weihnachten

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Zwangsimpfung: Buben und ihre Mutter setzen sich durch

Veröffentlicht am 22. Dezember 2023 von DF. Wie die Medien am Donnerstag meldeten (hier und hier), drehte sich der Fall um die Zwangsimpfung von zwei Buben (9 und 11) im Rahmen eines Elternstreits im Schweizer Kanton Baselland. Der Vater befürwortete die Impfung gegen Masern, während die Mutter dagegen war. Das Bundesgericht hatte 2020 festgelegt, dass die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) im Falle von Uneinigkeit der Eltern über die Impfung entscheiden sollte, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Es stiess damit gerade in dem Moment die bisherige Praxis um, wonach bei Uneinigkeit «nein» gilt, als Politiker landauf landab im Zusammenhang mit Corona beteuerten, Zwangsimpfungen würde es nie geben. Das BAG empfiehlt die Masernimpfung, es sei denn, es liegen gesundheitliche

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