Ukraine-Spende für anhaltende Gewalt
f der Einnahmenseite. Der Solidaritätszuschlag wurde als temporäre Maßnahme eingeführt, um die finanziellen Belastungen der Wiedervereinigung zu bewältigen. Er sollte ursprünglich bis 1999 erhoben werden, wurde jedoch mehrmals verlängert und besteht bis heute fort. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag wurden jedoch nicht ausschließlich für den Aufbau Ost verwendet, sondern flossen auch in den allgemeinen Bundeshaushalt. In den letzten Jahren gab es vermehrt Kritik an der Fortführung des Solidaritätszuschlags, da die wirtschaftliche Situation in den neuen Bundesländern sich deutlich verbessert hat und die Abgabe als ungerecht empfunden wird. Es wird argumentiert, dass der Solidaritätszuschlag abgeschafft werden sollte, da er seine ursprüngliche Funktion erfüllt hat und nicht mehr gerechtfertigt ist
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Ukraine-Soli für weiteres Blutvergießen
Geht’s noch Frau Schnitzer? Ein Meinungsbeitrag von Uwe Froschauer. Als ich das Wort „Ukraine-Soli“ las, dachte ich erst, nicht richtig gelesen zu haben. Monika Schnitzer, Professorin für Volkswirtschaftslehre an der LMU München und „Wirtschaftsweise“ fordert einen Soli für die Ukraine in Form eines Aufschlags auf die Einkommenssteuer. Sie riet der Regierung, gezielt „unpopuläre Maßnahmen“ durchzusetzen – unter anderem einen Soli für die Ukraine. Sie bezeichnete diese Zwangsabgabe für die Ukraine als „vorausschauende Investition“. Es ginge in dem Krieg, den die Ukraine gegen Russland führe, „auch um unsere Freiheit“. Es sei demnach nicht auszuschließen, dass die „Aggression Russlands“ auf einmal ganz andere Maßnahmen erfordere. „Besondere Ereignisse erfordern besondere Maßnahmen. Ein Ukraine-Soli als Aufschlag auf die Einkommensteuer für die militärische Hilfe wäre
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