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Asylbewerber, die eine Arbeit finden, dürfen bleiben: Zustimmung zum „Spurwechsel“ für Asylanten

Published On: 1. Januar 2024 22:12

Von Daniel Weinmann

Aufgrund von 1,73 Millionen unbesetzten Stellen in Deutschland haben die SPD und die Grünen im Sommer über ein Gesetz für den sogenannten „Spurwechsel“ nachgedacht. Dieses Gesetz würde es Asylbewerbern ermöglichen, erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik eine langfristige Aufenthaltserlaubnis durch Arbeit zu erlangen. Die Bedenken der FDP, dass dies zu Pull-Effekten im Asylsystem führen könnte, wurden von den rot-grünen Befürwortern der Willkommenskultur ignoriert. Bereits im Juni änderten die Freidemokraten ihre Meinung und einigten sich mit der SPD und den Grünen auf eine Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Kurz vor Weihnachten stimmte auch der Bundesrat der entsprechenden Änderung des Aufenthaltsgesetzes zu. Ursprünglich sollte der „Spurwechsel“ erst im März 2024 in Kraft treten. Asylbewerber haben nun jedoch Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis zu Beschäftigungszwecken und können so ihren langfristigen Aufenthalt sichern, auch wenn sie keinen Schutzbedarf haben.

Nur jeder zehnte Migrant mit offenem Verfahren geht einer Beschäftigung nach. Die Kriterien dafür sind relativ einfach zu erfüllen. Das Asylverfahren darf noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sein. Die Asylbewerber müssen ihren Antrag zwar zurückziehen, können aber zu einem späteren Zeitpunkt einen Folgeantrag stellen. Außerdem müssen sie die spezifischen Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel erfüllen, wie zum Beispiel den Lebensunterhalt sichern, Deutschkenntnisse haben und ein Jobangebot vorweisen können. Das neue Regelwerk gilt nur für Migranten, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass keine zusätzlichen Migranten aufgrund des neuen Gesetzes nach Deutschland kommen und einen Antrag stellen. Obwohl Ende 2022 noch rund 415.000 Migranten ein offenes Verfahren hatten und potenziell in Frage kommen, geht laut dem Migrationsexperten Herbert Brücker nur jeder Zehnte einer Beschäftigung nach. Die Gründe dafür sind mangelnde Deutschkenntnisse, Schwierigkeiten bei der Anerkennung einer früheren Ausbildung in Deutschland und fehlende Netzwerke. Brücker prognostiziert jedoch, dass die Mehrheit der restlichen Migranten früher oder später einen Schutzstatus erhalten wird, da im Jahr 2022 eine hohe Anzahl von Asylbewerbern aus Ländern mit hohen Anerkennungsquoten wie Afghanistan oder Syrien gekommen ist. Der „Spurwechsel“ beschleunigt jedoch ihre Integration.

Die Regierungsparteien loben sich selbst für den „kleinen Spurwechsel“ und bieten einer kleinen Gruppe von Menschen ein neues Integrationsangebot, so die Grünen-Innenpolitikerin Misbah Khan. Die Opposition kritisiert hingegen, dass jeder „Spurwechsel“ weitere Unordnung ins System bringt. Die Aufhebung der Trennung zwischen Asyl- und Erwerbsmigration schafft weitere falsche Anreize für illegale Migration, so der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm. Die Ampelkoalition setzt ihre Politik der Ausweitung von Bleiberechten für Menschen fort, die eigentlich ausreisepflichtig sind. Das Signal bleibt: Ein Asylantrag ist die Eintrittskarte für ein besseres Leben in Deutschland, ohne dass es wirklicher Fluchtgründe bedarf. Es bleibt fraglich, was Berlin langfristig plant. Die Zahl der Betroffenen ist derzeit noch überschaubar, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung rechnet mit wenigen Zehntausend Menschen. Doch die Geschichte zeigt, dass einmal geschaffene Bleiberechte oft erweitert werden. Es ist auch zu befürchten, dass der „Spurwechsel“ eine neue Hintertür für die endgültige Duldung von Migranten schafft, zum Beispiel durch kurzfristige Scheinbeschäftigungen bei Freunden oder Verwandten. Deutschland bleibt der Selbstbedienungsladen der Welt.

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