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Asylbewerber, die eine Arbeit finden, dürfen bleiben: Zustimmung zum „Spurwechsel“ für Asylsuchende

Published On: 2. Januar 2024 3:44

Von Daniel Weinmann

Aufgrund von 1,73 Millionen offenen Stellen in Deutschland diskutierten die SPD und die Grünen im Frühsommer über ein Gesetz für den sogenannten „Spurwechsel“. Dieses Gesetz würde es Asylbewerbern ermöglichen, erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik eine langfristige Aufenthaltserlaubnis durch Arbeit zu erlangen. Die Bedenken der FDP bezüglich möglicher Anreize für das Asylsystem wurden von den rot-grünen Befürwortern der Willkommenskultur ignoriert. Im Juni einigten sich die Freidemokraten schließlich mit der SPD und den Grünen auf eine Änderung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Kurz vor Weihnachten stimmte auch der Bundesrat der entsprechenden Änderung des Aufenthaltsgesetzes zu. Ursprünglich sollte der „Spurwechsel“ erst im März 2024 in Kraft treten. Asylbewerber haben nun jedoch Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung und können so ihren langfristigen Aufenthalt sichern, auch wenn sie keinen Schutzbedarf haben.

Nur jeder zehnte Migrant mit offenem Verfahren geht einer Beschäftigung nach. Die Kriterien dafür sind relativ einfach zu erfüllen. Das Asylverfahren darf noch nicht abgeschlossen sein, die Asylbewerber müssen ihren Antrag zwar zurückziehen, können aber zu einem späteren Zeitpunkt einen Folgeantrag stellen. Zudem müssen sie die spezifischen Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel erfüllen, wie zum Beispiel den Nachweis eines Studiums oder einer Berufsausbildung, den Lebensunterhalt sichern, Deutschkenntnisse vorweisen und ein Jobangebot haben. Das neue Regelwerk gilt nur für Migranten, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass keine zusätzlichen Migranten aufgrund des neuen Gesetzes nach Deutschland kommen und einen Antrag stellen. Obwohl Ende 2022 rund 415.000 Migranten noch kein rechtskräftiges Verfahren hatten und potenziell in Frage kämen, geht laut dem Migrationsexperten Herbert Brücker nur jeder Zehnte einer Beschäftigung nach. Die Gründe dafür sind mangelnde Deutschkenntnisse, Schwierigkeiten bei der Anerkennung einer früheren Ausbildung in Deutschland und fehlende Netzwerke. Brücker prognostiziert jedoch, dass die Mehrheit der übrigen Migranten früher oder später einen Schutzstatus erhalten wird, da 2022 eine hohe Anzahl von Asylbewerbern aus Ländern mit einer hohen Anerkennungsquote wie Afghanistan oder Syrien gekommen ist. Der „Spurwechsel“ beschleunigt jedoch ihre Integration.

Deutschland bleibt weiterhin der Selbstbedienungsladen der Welt. Die Regierungsparteien loben sich selbst für den „kleinen Spurwechsel“, der einer kleinen Gruppe ein neues Integrationsangebot macht. Die Opposition kritisiert hingegen, dass jeder „Spurwechsel“ weitere Unordnung ins System bringt und falsche Anreize für illegale Migration setzt. Die Ampelkoalition setzt ihre Politik der Ausweitung von Bleiberechten für Menschen fort, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind. Das Signal bleibt, dass ein Asylantrag die Eintrittskarte für ein besseres Leben in Deutschland ist, ohne dass wirkliche Fluchtgründe vorliegen müssen. Es stellt sich die Frage, was Berlin langfristig plant. Derzeit ist die Anzahl der Betroffenen noch überschaubar, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geht von wenigen 10.000 Menschen aus. Doch die Geschichte zeigt, dass einmal geschaffene Bleiberechte häufig erweitert werden. Es ist auch zu befürchten, dass der „Spurwechsel“ eine neue Hintertür für die endgültige Duldung von Migranten schafft, zum Beispiel durch kurzfristige Scheinbeschäftigungen bei Freunden oder Verwandten. Deutschland bleibt weiterhin der Selbstbedienungsladen der Welt.

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Von Daniel Weinmann Weil hierzulande 1,73 Millionen Stellen unbesetzt sind, sinnierten die SPD und die Grünen im Frühsommer über ein Gesetz für den sogenannten „Spurwechsel“. Asylbewerber sollten demnach erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik eine langfristige Bleibeperspektive über Arbeit erwerben können. Bedenken der FDP, dass dies Pull-Effekte ins Asylsystem nach sich ziehen könnte, ließen die rotgrünen Gralshüter der Willkommenskultur kalt. Bereits im Juni kippten die Freidemokraten um und einigten sich mit der SPD und den Grünen auf eine Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Kurz vor Weihnachten billigte auch der Bundesrat die entsprechende Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Ursprünglich sollte der „Spurwechsel“ erst im März 2024 in Kraft treten. Asylbewerber haben damit künftig einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis zu Beschäftigungszwecken und können sich so – auch

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