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Die Justizreform in Israel und die Dämonisierung des Gegners

Published On: 2. Januar 2024 16:00

Israels Oberstes Gericht hat mit einer knappen Mehrheit von acht der fünfzehn Richter eine im Juli verabschiedete Gesetzesänderung für nichtig erklärt. Zwei unversöhnliche Seiten stehen sich gegenüber und glauben, dass der jeweilige Gegner die Rechtsstaatlichkeit auflösen will. In einer Gesellschaft mit Gewaltenteilung kann es vorkommen, dass die Judikative gesetzgebende Kompetenzen übernimmt. Normalerweise verhindert eine Verfassung eine solche Anmaßung, da das Oberste Gericht ausschließlich nach den Worten der Verfassung urteilen muss. Da Israel jedoch keine Verfassung hat, sondern nur ein Grundgesetz, kommt es dort häufiger vor, dass die Judikative die Aufgaben der Legislative übernimmt. Diese Anmaßung sollte durch eine Reform der Exekutive beendet werden. Auch in Ländern mit Verfassung kann es vorkommen, dass das Oberste Gericht gesetzgebende Kompetenzen übernimmt. Ein bekanntes Beispiel dafür ist die Abtreibungsdebatte in den Vereinigten Staaten von Amerika, bei der der Oberste Gerichtshof am 22. Januar 1973 eine Grundsatzentscheidung zum Abtreibungsrecht traf, die im Jahr 2022 vom Obersten Gericht wieder aufgehoben wurde. Diese Entscheidung des Obersten Gerichts war eine Anmaßung der Legislative. In der US-Verfassung steht nichts über Abtreibung, aber dass die Bürger in allen Dingen, die nicht durch die Verfassung geregelt sind, selbst entscheiden dürfen. „Roe v. Wade“ war daher eine Anmaßung des Supreme Court und musste irgendwann fallen. Wenn das Oberste Gericht über etwas entscheiden soll, muss die Legislative die entsprechenden Gesetze in die Verfassung aufnehmen. Versuche dazu werden im Fall der Abtreibung in den USA immer wieder unternommen. Aushöhlung der Gewaltenteilung Auch beim Bundesverfassungsgericht in Deutschland kommt es immer wieder vor, dass deutsche Politiker das Problem einfach zum Verfassungsgericht schicken, um sich der politischen Verantwortung zu entledigen. Das Bundesverfassungsgericht kann ein neues Gesetz für verfassungswidrig erklären, ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Wenn das Oberste Gericht die Aufgaben der Legislative übernimmt und die Gewaltenteilung aushöhlt, kann es zu Spannungen kommen. Wenn das Verfassungsgericht immer wieder die Arbeit des Gesetzgebers und der Regierung torpediert und es keine Verfassung gibt, die dem Gericht Grenzen setzt, droht eine Aushöhlung der Gewaltenteilung durch die Judikative. In Israel stehen sich zwei unversöhnliche Seiten gegenüber, die aufgehört haben, sich verstehen zu wollen. Sie vertrauen einander nicht mehr und glauben, dass die andere Seite die Rechtsstaatlichkeit auflösen will. Beide Seiten wollen aus ihrer Perspektive den Rechtsstaat schützen. Deshalb will die eine Seite neue Gesetze verabschieden und die andere Seite kritisiert diese Gesetze. Es ist akzeptabel, dem politischen Gegner vorzuwerfen, dass er falsch liegt. Aber wenn man dem politischen Gegner vorwirft, böse zu sein, wird aus einer politischen Auseinandersetzung eine gefährliche gesellschaftliche Spaltung. Die Frage, ob etwas richtig oder falsch ist, wird in Debatten, durch Wahlen und Demonstrationen geklärt. Aber das Böse wird mit Gewalt bekämpft. Wer seinen politischen Gegner verteufelt, öffnet die Tür zur Gew

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Israels Justizreform und die Dämonisierung des Gegners

Israels Oberstes Gericht hat mit einer knappen Mehrheit von acht der fünfzehn Richter eine im Juli verabschiedete Gesetzesänderung für nichtig erklärt. Es stehen sich zwei Seiten unversöhnlich gegenüber, die glauben, dass der jeweilige Gegner die Rechtsstaatlichkeit auflösen will. In einer durch Gewaltenteilung strukturierten Gesellschaft kann es immer wieder passieren, dass sich die Judikative gesetzgebende Kompetenzen anmaßt. Für gewöhnlich verhindert eine Verfassung so eine Anmaßung, denn sie verlangt vom Obersten Gericht, ausnahmslos nach den Worten der Verfassung zu urteilen. Da es in Israel jedoch keine Verfassung gibt, sondern „nur“ ein Grundgesetz, passiert es dort öfter, dass sich die Judikative die Aufgabe der Legislative anmaßt. Diese Anmaßung sollte durch die Reform der Exekutive beendet werden. Auch in Ländern mit einer Verfassung kann

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