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Die Justizreform in Israel und die Verteufelung des Gegners

Published On: 2. Januar 2024 16:00

Israels Oberstes Gericht hat mit einer knappen Mehrheit von acht der fünfzehn Richter eine im Juli verabschiedete Gesetzesänderung für nichtig erklärt. Es stehen sich zwei Seiten unversöhnlich gegenüber, die glauben, dass der jeweilige Gegner die Rechtsstaatlichkeit auflösen will. In einer durch Gewaltenteilung strukturierten Gesellschaft kann es immer wieder passieren, dass sich die Judikative gesetzgebende Kompetenzen anmaßt. Für gewöhnlich verhindert eine Verfassung so eine Anmaßung, denn sie verlangt vom Obersten Gericht, ausnahmslos nach den Worten der Verfassung zu urteilen. Da es in Israel jedoch keine Verfassung gibt, sondern „nur“ ein Grundgesetz, passiert es dort öfter, dass sich die Judikative die Aufgabe der Legislative anmaßt. Diese Anmaßung sollte durch die Reform der Exekutive beendet werden. Auch in Ländern mit einer Verfassung kann eine gesetzgebende Anmaßung durch das Oberste Gericht passieren. Ein aktuell bekanntes Beispiel ist die Abtreibungsdebatte in den Vereinigten Staaten von Amerika rund um die Grundsatzentscheidung „Roe v. Wade“ zum Abtreibungsrecht, die der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten am 22. Januar 1973 fällte und das im Jahr 2022 vom Obersten Gericht wieder gekippt wurde. Es war klar, dass diese Entscheidung des Obersten Gerichts irgendwann einmal fallen würde, da sich das Gericht mit dieser Entscheidung ebenfalls eine Kompetenz der Legislative angemaßt hatte. In der US-Verfassung steht nun mal nichts über Abtreibung, aber darüber, dass die Bürger der Staaten in allen Dingen, die durch die Verfassung nicht geregelt werden, selbst und ohne Einfluss vom Bund entscheiden dürfen und eigentlich sogar müssen. „Roe v. Wade“ war somit eine Anmaßung des Supreme Court und musste unweigerlich irgendwann fallen. Wenn man will, dass das Oberste Gericht über etwas entscheidet, muss die Legislative die Gesetze dazu in die Verfassung bringen. Versuche dazu werden im Fall der Abtreibung in den USA immer wieder unternommen.

Aushöhlung der Gewaltenteilung
Auch beim Bundesverfassungsgericht in Deutschland passiert es immer mal wieder, dass deutsche Politiker, die für eine Sache keine Verantwortung übernehmen wollen, das Problem einfach zum Verfassungsgericht wegschicken, um sich so der politischen Verantwortung zu entledigen. Nicht selten spielt das Bundesverfassungsgericht den Ball jedoch zurück und erklärt: Das müsst ihr entscheiden, nicht wir. Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes, und das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht kann zum Beispiel ein neues Gesetz für verfassungswidrig erklären. Es ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Wenn aber das Oberste Gericht die Bälle nicht zurückspielt und stattdessen die Aufgaben übernimmt, die eigentlich der Legislative vorbehalten sind, kann es zu Spannungen kommen. Wenn das Verfassungsgericht immer wieder die Arbeit des Gesetzgebers und der Regierung (Exekutive) torpediert und es zudem keine Verfassung gibt, die dem Gericht die Grenzen setzt, droht eine Aushöhlung der Gewaltenteilung durch eben diese Anmaßung der Judik

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Israels Justizreform und die Dämonisierung des Gegners

Israels Oberstes Gericht hat mit einer knappen Mehrheit von acht der fünfzehn Richter eine im Juli verabschiedete Gesetzesänderung für nichtig erklärt. Es stehen sich zwei Seiten unversöhnlich gegenüber, die glauben, dass der jeweilige Gegner die Rechtsstaatlichkeit auflösen will. In einer durch Gewaltenteilung strukturierten Gesellschaft kann es immer wieder passieren, dass sich die Judikative gesetzgebende Kompetenzen anmaßt. Für gewöhnlich verhindert eine Verfassung so eine Anmaßung, denn sie verlangt vom Obersten Gericht, ausnahmslos nach den Worten der Verfassung zu urteilen. Da es in Israel jedoch keine Verfassung gibt, sondern „nur“ ein Grundgesetz, passiert es dort öfter, dass sich die Judikative die Aufgabe der Legislative anmaßt. Diese Anmaßung sollte durch die Reform der Exekutive beendet werden. Auch in Ländern mit einer Verfassung kann

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