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Die Klausel über feindliche Staaten in der Charta der Vereinten Nationen | Verfasst von Wolfgang Bittner

Published On: 10. Januar 2024 14:55

Ein Standpunkt von Wolfgang Bittner: Die Charta der Vereinten Nationen wurde 1945 von 51 Staaten ins Leben gerufen, um den Frieden zu sichern und künftige Bedrohungen zu verhindern. Deutschland trat 1973 der Charta bei und ist seit 1990 als Bundesrepublik Deutschland Mitglied der Vereinten Nationen. Allerdings ist vielen Menschen nicht bekannt, dass Deutschland aufgrund der Feindstaatenklausel in den Artikeln 53 und 107 der Charta immer noch als Feindstaat gilt. Diese Klausel besagt, dass Zwangsmaßnahmen gegen Deutschland ergriffen werden könnten, falls es eine aggressive Politik verfolgen würde. Die USA und Großbritannien haben ein Interesse daran, dass diese Regelung bestehen bleibt.

Die geopolitische Situation zeigt, dass Deutschland immer noch unter der Kontrolle der damaligen Siegermächte steht. Washington hat erheblichen Einfluss auf die Entscheidungen der deutschen Regierung, wie zum Beispiel bei der Sprengung der Ostsee-Pipelines oder der Unterstützung der Ukraine. Es ist offensichtlich, dass das Friedensgebot der UN-Charta in den letzten Jahren immer wieder verletzt wurde, insbesondere von den USA. Es ist fraglich, ob Deutschland jemals aus dieser Vormundschaft befreit wird.

Es wird diskutiert, ob die Feindstaaten-Regelung der UN-Charta durch die Mitgliedschaft Deutschlands obsolet geworden ist. Allerdings wurden diese Bestimmungen bisher nicht gestrichen. Deutschland steht seit 1945 unter Kuratel und es ist an der Zeit, sich aus dieser Vormundschaft zu befreien. Es ist fraglich, ob ein Friedensvertrag oder die Annullierung der Feindstaatenklausel jemals zustande kommen werden. Es scheint, dass die USA und Großbritannien ein Interesse daran haben, dass Deutschland weiterhin als Feindstaat gilt.

H2: Die Feindstaatenklausel und die Kontrolle über Deutschland
H2: Die Verletzung des Friedensgebots der UN-Charta
H2: Die Frage nach der Befreiung aus der Vormundschaft

Original Artikel Teaser

Die Feindstaatenklausel in der UN-Charta | Von Wolfgang Bittner

Ein Standpunkt von Wolfgang Bittner. Um nach den Erfahrungen zweier Weltkriege künftige Bedrohungen des Friedens zu verhindern, beschlossen 1945 – inspiriert von Immanuel Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“ – 51 Staaten die Charta der Vereinten Nationen, die am 24. Oktober 1945 in Kraft trat.[1] Die BRD und die DDR traten der Charta 1973 bei, seit 1990 ist das vereinigte Deutschland als Bundesrepublik Deutschland Mitglied der Vereinten Nationen. In der Charta wird ein Friedensgebot konstituiert, um „den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen“. Internationale Auseinandersetzungen oder „Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten“, sollen “durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts“ bereinigt oder beigelegt werden. Kaum bekannt in

Details zu Die Feindstaatenklausel in der UN-Charta | Von Wolfgang Bittner

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