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Fünf Millionen Palästinenser kurz vor der Tür? EuGH verlangt vereinfachte Aufnahme

Published On: 12. Januar 2024 16:29

Die Anzahl der Einwanderer unter dem Asyltitel ist im letzten Jahr regelrecht explodiert: Über eine Million Menschen, hauptsächlich aus Afrika, Asien und dem Nahen Osten, haben sich in Europa niedergelassen. Ein wegweisendes Rechtsgutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) besagt, dass es bald noch viel mehr Einwanderer geben könnte. Insbesondere die aktuelle Lage im Gazastreifen bei den staatenlosen Palästinensern sollte berücksichtigt werden, um eine einfachere Aufnahme zu ermöglichen. Obwohl der EuGH nicht an Rechtsgutachten gebunden ist, folgt er ihnen in der Regel. Das bedeutet, dass mindestens fünf Millionen Palästinenser, die aufgrund des Nationalitätengesetzes von 1952 keine israelische Staatsbürgerschaft besitzen und als staatenlos gelten, einfacher einen Flüchtlingsstatus erhalten könnten. Rund 1,5 Millionen von ihnen leben in Flüchtlingslagern, die vom UN-Hilfswerk für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA) in Jordanien, Syrien, dem Libanon, dem Gazastreifen und dem Westjordanland verwaltet werden. Die restlichen 3,5 Millionen leben in den Gastländern der arabischen Welt, oft in der Nähe der Flüchtlingslager.

Die Empfehlung, staatenlose Palästinenser einfacher nach Europa einreisen zu lassen, resultiert aus einem Fall, bei dem zwei Männer aus dem Gazastreifen im August 2022 in Bulgarien um Flüchtlingsschutz gebeten hatten. Obwohl sie beim UNRWA registriert waren und sich in dessen Schutzbereich befanden, schließt das EU-Recht diese Palästinenser von der Anerkennung als Flüchtlinge aus. Die beiden hatten jedoch den Schutzbereich verlassen. Das Verwaltungsgericht in Sofia fragte daher den EuGH, wie mit ihnen umzugehen sei. Der Rechtsgutachter des EuGH, Nicholas Emiliou, erklärte, dass berücksichtigt werden müsse, warum die Palästinenser den UNRWA-Schutzbereich verlassen haben. Es besteht die Möglichkeit, dass das UN-Hilfswerk seine Schutzfunktion nicht mehr erfüllen und die Palästinenser nicht mehr mit Nahrung und Unterkunft versorgen kann. Außerdem stellt sich die Frage, ob sie überhaupt dorthin zurückkehren könnten. Eine Ausweisung dorthin wäre nicht mit der Menschenwürde vereinbar und würde gegen die EU-Grundrechtecharta verstoßen, so Emiliou. Er betont, dass dies im Allgemeinen gilt, da es unzumutbar sei, den Nachweis zu erbringen, dass die Einwanderer persönlich von der möglichen Unfähigkeit des UN-Hilfswerks betroffen sind. Unter diesen Gesichtspunkten könnten Palästinenser immer wieder Asylanträge stellen, argumentierte Emiliou. Dies dürfte in Israel auf offene Ohren stoßen und viel Freude auslösen, da es den Ultrakonservativen in Israel ermöglichen würde, ihre Träume von der Annexion des Gazastreifens und einer ethnischen Säuberung zu erfüllen. Minister für Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, erklärte bereits, dass der Gazastreifen „uns“ gehören solle und dass die Palästinenser in Länder wie Saudi-Arabien, den Irak oder den Iran auswandern könnten. Der EuGH hat nun diesem Ansinnen eine Tür geöffnet

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Fünf Millionen Palästinenser ante portas? EuGH fordert einfachere Aufnahme

Die Zahl der Einwanderer allein unter dem Titel Asyl ist im vergangenen Jahr geradezu explodiert: Mehr als eine Million Menschen vor allem aus Afrika, Asien und dem Orient ließen sich in Europa nieder. Wegweisendes Rechtsgutachten Und wenn es nach dem aktuellen Rechtsgutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geht, könnten es bald noch viel, viel mehr von ihnen geben. Denn es sei bei den staatenlosen Palästinensern auch die derzeitige Lage im Gazastreifen zu berücksichtigen und eine leichtere Aufnahme zu ermöglichen. Fünf Millionen staatenlose Palästinenser Zwar ist der EuGH nicht an Rechtsgutachten gebunden, folgt diesen in der Regel jedoch. Das bedeutet, dass mindestens fünf Millionen Palästinenser, die wegen des Nationalitätengesetzes von 1952 keine israelische Staatsbürgerschaft besitzen und als staatenlos gelten, einfacher einen Flüchtlingsstatus

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