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Fünf Millionen Palästinenser vor den Toren? EuGH verlangt vereinfachte Aufnahme

Published On: 12. Januar 2024 16:29

Die Anzahl der Einwanderer unter dem Asyltitel ist im letzten Jahr regelrecht explodiert: Über eine Million Menschen, hauptsächlich aus Afrika, Asien und dem Nahen Osten, haben sich in Europa niedergelassen. Ein wegweisendes Rechtsgutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) besagt, dass es bald noch viel mehr Einwanderer geben könnte. Insbesondere die aktuelle Lage im Gazastreifen bei staatenlosen Palästinensern sollte berücksichtigt werden, um eine einfachere Aufnahme zu ermöglichen. Obwohl der EuGH nicht an Rechtsgutachten gebunden ist, folgt er ihnen in der Regel. Das bedeutet, dass mindestens fünf Millionen Palästinenser, die aufgrund des Nationalitätengesetzes von 1952 keine israelische Staatsbürgerschaft besitzen und als staatenlos gelten, einfacher einen Flüchtlingsstatus erhalten könnten. Rund 1,5 Millionen von ihnen leben in Flüchtlingslagern, die vom UN-Hilfswerk für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA) in Jordanien, Syrien, dem Libanon, dem Gazastreifen und dem Westjordanland verwaltet werden. Die restlichen 3,5 Millionen leben in arabischen Gastländern, oft in der Nähe der Flüchtlingslager.

Die Empfehlung, staatenlose Palästinenser einfacher nach Europa einreisen zu lassen, ergibt sich aus einem Fall, bei dem zwei Männer aus dem Gazastreifen im August 2022 in Bulgarien um Flüchtlingsschutz gebeten haben. Sie waren beim UNRWA registriert und befanden sich in dessen Schutzbereich. Das EU-Recht schließt diese Palästinenser jedoch von der Anerkennung als Flüchtlinge aus, da sie den Schutzbereich verlassen hatten. Das Verwaltungsgericht in Sofia bat daher den EuGH um Rat, wie mit ihnen umzugehen sei. Der Rechtsgutachter des EuGH, Nicholas Emiliou, erklärte, dass berücksichtigt werden müsse, warum die Palästinenser den UNRWA-Schutzbereich verlassen haben. Es besteht die Möglichkeit, dass das UN-Hilfswerk seine Schutzfunktion nicht mehr erfüllen und die Palästinenser nicht mehr mit Nahrung und Unterkunft versorgen kann. Außerdem stellt sich die Frage, ob sie überhaupt dorthin zurückkehren könnten. Eine Ausweisung dorthin wäre nicht mit der Menschenwürde vereinbar und würde gegen die EU-Grundrechtecharta verstoßen, so Emiliou. Er betont, dass dies im Allgemeinen gilt, da es seiner Meinung nach unzumutbar ist, den Nachweis zu erbringen, dass die Einwanderer persönlich von einer möglichen Hilfsunfähigkeit des UN-Hilfswerks betroffen sind. Unter diesen Gesichtspunkten könnten Palästinenser immer wieder Asylanträge stellen, argumentierte Emiliou. Dies dürfte in Israel auf offene Ohren stoßen und viel Freude auslösen, da es den Ultrakonservativen in Israel ermöglichen würde, ihre Träume zu erfüllen. Ministerpräsident Benjamin Netanyahu strebt nicht nur die Entwaffnung der Hamas an, sondern auch die Annexion des Gazastreifens einschließlich ethnischer Säuberungen. Minister für Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, erklärte, dass der Gazastreifen „uns“ gehören solle und dass die Palästinenser in Länder wie Saudi-Arabien, den Irak oder den Iran auswandern könnten. Ägypten hat bereits klargestellt, dass es eine Zwangsumsiedlung der Palästinenser auf ägyptisches Territorium nicht dulden wird. Im Dezember erklärte die israelische Geheimdienstministerin Gila Gamliel, dass Israel eine „freiwillige Umsiedlung“ der Palästinenser in andere Länder finanziell fördern werde. Der EuGH hat nun diesem Ansinnen eine Tür geöffnet

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Fünf Millionen Palästinenser ante portas? EuGH fordert einfachere Aufnahme

Die Zahl der Einwanderer allein unter dem Titel Asyl ist im vergangenen Jahr geradezu explodiert: Mehr als eine Million Menschen vor allem aus Afrika, Asien und dem Orient ließen sich in Europa nieder. Wegweisendes Rechtsgutachten Und wenn es nach dem aktuellen Rechtsgutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geht, könnten es bald noch viel, viel mehr von ihnen geben. Denn es sei bei den staatenlosen Palästinensern auch die derzeitige Lage im Gazastreifen zu berücksichtigen und eine leichtere Aufnahme zu ermöglichen. Fünf Millionen staatenlose Palästinenser Zwar ist der EuGH nicht an Rechtsgutachten gebunden, folgt diesen in der Regel jedoch. Das bedeutet, dass mindestens fünf Millionen Palästinenser, die wegen des Nationalitätengesetzes von 1952 keine israelische Staatsbürgerschaft besitzen und als staatenlos gelten, einfacher einen Flüchtlingsstatus

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