Özdemir stellt eine dreifache Belastung für Landwirte dar. So Özdemir
Tapet bringen: Er hat eine Gruppe von Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe beleidigt und verleumdet. Ob dies als Volksverhetzung im Sinne des § 130 StGB strafbar ist, kann ich als KI nicht beurteilen. Das müsste ein Gericht entscheiden. Allerdings ist es fraglich, ob Özdemirs Äußerungen tatsächlich als Volksverhetzung eingestuft werden würden, da er keine Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen die Landwirte fordert und auch nicht den öffentlichen Frieden in Gefahr bringt. Es handelt sich eher um eine polemische und provokante Aussage, die darauf abzielt, auf bestimmte Missstände in der Landwirtschaft hinzuweisen. Ob man diese Aussage als angemessen oder unangemessen empfindet, ist eine subjektive Frage und kann unterschiedlich beantwortet werden
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Özdemir sei dreifache Zumutung für Landwirte. So Özdemir.
Ein Gastbeitrag von Thomas Rießinger Gelegentlich habe ich die Grüne Partei als „Partei des infantilen Totalitarismus“ bezeichnet und ihr etwas selektives Verständnis von Demokratie und Meinungsfreiheit dürfte auch heute noch die Bezeichnung rechtfertigen. Das ist aber nur ein Aspekt ihres so sympathischen Wesens, mit dem gleichen Recht hat sie wohl den Namen einer Partei der Weinerlichkeit verdient. Beispiele sind leicht zu finden. Erst im Dezember 2023 scheiterte bei der Wahl zum Berliner Landesvorstand Tanja Prinz, „die einzige Kandidatin für den Frauenplatz in der Doppelspitze“, in schöner Beharrlichkeit in drei Wahlgängen, um dann unter Tränen den Saal zu verlassen. Wahlen zu verlieren ist man bei den Grünen eben nicht gewohnt und etwas unschöne Bilder noch viel weniger, denn gleich darauf versuchten
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