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Bundesrat genehmigt Vorschlag für ein Verhandlungsmandat mit der EU: „Bundesrat verschwendet kostbare Zeit zum Nachteil der Schweiz mit einem unverkäuflichen Produkt!

Published On: 15. Januar 2024 9:52

Pro Schweiz wird sich vehement gegen jegliche institutionelle Anbindung an die EU stellen. Die überparteiliche Bewegung ist davon überzeugt, dass das Schweizer Volk niemals vor der EU kapitulieren wird. Die EU untergräbt den europäischen Geist souveräner Staaten! Sie ist weder kompromissbereit noch in der Lage, in europäischen Dimensionen zu denken. Sie hält weiterhin stur an folgenden Punkten fest: Der EU-Gerichtshof bleibt die abschließende Entscheidungsbehörde bei Streitigkeiten. Da der EU-Gerichtshof immer im Interesse des EU-Rechts entscheidet, bedeutet dies, dass fremde Richter über die Schweiz entscheiden. Die EU möchte, dass die Schweiz automatisch neues EU-Recht übernimmt. Dadurch wird die direkte Demokratie faktisch ausgeschaltet und die Schweiz übernimmt fremdes Recht. Die EU verlangt von der Schweiz regelmäßige Milliardenzahlungen (Kohäsionsbeiträge) ohne Gegenleistungen. Die EU wird die Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) nicht zuletzt mit dem Druckmittel des EU-Gerichtshofs durchsetzen. Dadurch werden Schweizer Bürger EU-Bürgern gleichgestellt und der Zugang zu den Schweizer Sozialversicherungen wird erleichtert. Dies führt zu verstärkter Zuwanderung. Aus diesen Gründen beharrt Pro Schweiz kompromisslos auf folgender Position: 1. Keine automatische Übernahme von EU-Folgerecht. 2. Keine Unterstellung der schweizerischen Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit unter die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). 3. Keine rechtlichen Verknüpfungen von Abkommen mit sogenannten „Guillotine-Klauseln“. 4. Keine Verpflichtung, das Freihandelsabkommen von 1972 mit anderen Abkommenspaketen zu verknüpfen und keine verpflichtende Agenda zur „Modernisierung“ des Freihandelsabkommens, sowie keine Unterstellung des Abkommens unter das Regime eines möglichen institutionellen Rahmens. 5. Keine Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) im Rahmen der Personenfreizügigkeit. Pro Schweiz ist fest davon überzeugt, dass die Schweiz die aktuelle Situation ohne Hektik und vorauseilenden Gehorsam bewältigen kann. Die bilateralen Abkommen sind in Kraft, der Zugang zum EU-Binnenmarkt ist durch das Freihandelsabkommen von 1972 geregelt und der „Ausschluss“ vom Forschungsprogramm „Horizon“ hat keine negativen Auswirkungen auf den Standort Schweiz. Es ist von zentraler Bedeutung, weitere Freihandelsabkommen abzuschließen, die unkontrollierte EU-Zuwanderung zu begrenzen und ernsthafte Optionen zu prüfen, wie zum Beispiel ein Freihandelsabkommen basierend auf dem Abkommen mit Kanada (CETA). Die Schweiz muss endlich aus den Fängen der EU-Kommission befreit werden. Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben genug von den Drohungen und Erpressungen der EU-Bürokraten sowie von der unklaren Politik der Bundesregierung. Es gilt, die Souveränität der Schweiz zu schützen und weitere politische Niederlagen der EU zu verhindern. Der EU-hörige Bundesrat und seine EU-Turbo-Entourage laufen Gefahr, nach dem Nein zum EWR im Jahr 1992 und dem gescheiterten Rahmenabkommen von 2022 in die nächste außenpolitische Niederlage zu schlittern, wenn sie nicht endlich die Souveränität, Neutralität und direkte Demokratie – den Willen des Volkes! – als Grundlage ihres Handelns respektieren

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Bundesrat verabschiedet Entwurf für ein Verhandlungsmandat mit der EU: «Bundesrat verspielt mit Ladenhüter wertvolle Zeit zum Schaden der Schweiz!»

Pro Schweiz wird jede institutionelle EU-Anbindung bekämpfen. Die überparteiliche Bewegung ist überzeugt, dass das Schweizer Volk einen Kniefall vor der EU niemals akzeptieren wird. EU bekämpft den europäischen Geist souveräner Staaten! Die EU ist weder kompromissfähig noch vermag sie in europäischen Dimensionen denken. Nach wie vor hält sie stur an folgenden Punkten fest: · Der EU-Gerichtshof bleibt bei der Streitbeilegung abschliessende Entscheidungsbehörde. Da der EU-Gerichtshof immer im Interesse des EU-Rechts entscheidet, bedeutet das für die Schweiz fremde Richter. · Die EU will die «dynamische – sprich automatische – Übernahme» von neuem EU-Recht. Damit wird die direkte Demokratie faktisch ausgeschaltet und die Schweiz übernimmt fremdes Recht. · Die EU verlangt von der Schweiz ohne Gegenleistungen regelmässige Milliardenzahlungen («Kohäsionsbeiträge»). · Die EU wird die Unionsbürgerrichtlinie (UBRL)

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