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EuGH: Bulgarien verpflichtet, einer Türkin Asyl zu gewähren, die vor ihrem Ex-Ehemann geflohen ist

Published On: 17. Januar 2024 12:02

Europäischer Gerichtshof weitet Asylrecht auf den privaten Bereich aus

In seinem neuesten Urteil hat der Europäische Gerichtshof das Asylrecht erweitert, indem er staatliche Verfolgung auch auf den privaten Bereich ausdehnt. Dies bedeutet, dass Frauen, die vor gewalttätigen Ehemännern oder ihrer Familie fliehen, nun einen Flüchtlings- oder Schutzstatus erhalten müssen. Die FPÖ kritisiert diese Ausweitung des Asylrechts scharf.

Kritik an der Pervertierung des Asylrechts

Der EU-Spitzenkandidat Harald Vilimsky und der FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer bezeichnen das Urteil als Dammbruch in Richtung einer Einwanderung nach Europa unter dem Vorwand des Asyls. Sie argumentieren, dass dies absurd sei und vor allem den Interessen der eigenen Bevölkerung widerspreche. Die freiheitlichen Abgeordneten kritisieren die als Asyl getarnte Einwanderungspolitik der EU, da sie dazu führe, dass immer mehr Menschen nach Europa kommen.

Angst vor Ex-Ehemann als Anlass für das Urteil

Der Anlass für das Urteil war die Klage einer Türkin, die 2018 nach Bulgarien eingereist war. Sie gab an, mit 16 Jahren zwangsverheiratet worden zu sein und von ihrem Ehemann misshandelt worden zu sein. Ihre Familie habe ihr nicht geholfen. Nach der Scheidung im Jahr 2018 habe sie Angst, von ihrem Ex-Ehemann oder ihrer Familie getötet zu werden. Bulgarische Gerichte lehnten es ab, ihr Asyl zu gewähren, da sie nach bulgarischem Recht keinen Schutzgrund habe und der türkische Staat sie nicht verfolge. Der Europäische Gerichtshof hob diese Entscheidung auf und gewährte der Frau einen Schutzstatus.

Die Richter stützten sich bei ihrer Entscheidung auf die Istanbul-Konvention, ein internationales Übereinkommen von 2011 zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Dieses Übereinkommen scheint jedoch den Grundgedanken des Asylrechts ad absurdum zu führen.

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EuGH: Bulgarien muss vor Ex-Ehemann „geflüchteter“ Türkin Asyl gewähren

In seinem jüngsten Urteil hat der Europäische Gerichtshof das Asylrecht von staatlicher Verfolgung auf den privaten Bereich ausgeweitet. Demnach muss jetzt auch Frauen, die vor gewalttätigen Ehemännern oder ihrer Familie „flüchten“, ein Flüchtlings- oder Schutzstatus gewährt werden. Die FPÖ kritisiert diese Pervertierung des Asylrechts scharf. Asyl als Vorwand für Masseneinwanderung EU-Spitzenkandidat Harald Vilimsky und FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer bezeichnen das Urteil als „Dammbruch“ in eine Richtung, die faktisch allen Menschen auf dieser Welt, die in ihrer Heimat von Zwangsehen oder anderen Auswüchsen archaischer Kulturen betroffen sind, das Recht auf Asyl-Einwanderung nach Europa einräumen. Das sei absurd und vor allem gegen die Interessen der eigenen Bevölkerung. Jedem, der es irgendwie bis an die EU-Außengrenze schaffe, ein Asylverfahren zuzugestehen und durch die EuGH-Rechtsprechung

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