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Geschlechterwahnsinn in Großbritannien: Transgender-Polizisten dürfen Durchsuchungen bei Frauen durchführen

Published On: 17. Januar 2024 19:08

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Gender-Gaga in Großbritannien: Trans-Polizisten dürfen Frauen abtasten

Frauenrechtlerinnen befürchten „traumatische Erfahrungen“

Von Daniel Weinmann

In Gender-Fragen gibt es offensichtlich keine Grenzen mehr. Trans sein ist im Trend – wer heute sagt, es gibt in der Biologie nur zwei Geschlechter, muss mit massiven Diffamierungen rechnen. Stattdessen halten Dragqueens in Bibliotheken Lesungen vor Kindern ab, und ein bärtiger Mann bekommt wie in Wien Zutritt in eine für Frauen reservierte städtische Sauna, weil Mitarbeiter sein Geschlecht nicht kontrollieren konnten.

Großbritannien schlägt nun ein neues Kapitel der Trans-Agenda auf. Dort dürfen künftig männliche Polizisten, die sich als Frauen identifizieren, intime Durchsuchungen an weiblichen Verdächtigen durchführen. In den neuesten Leitlinien des „National Police Chiefs’ Council“ heißt es dazu, dass alle Beamten die Geschlechtsidentität vor der Realität respektieren müssen. Den leitenden Beamten wird empfohlen, den Status von Transgender-Kollegen ab dem Zeitpunkt anzuerkennen, an dem sie sich in dem Geschlecht präsentieren, mit dem sie sich identifizieren. Heißt: Sobald ein Transgender-Kollege die Geschlechtsumwandlung vollzogen hat, darf er Personen des „Geschlechts“ untersuchen, das er selbst lebt.

„Verdächtige mit Würde und Respekt behandeln“

Bereits im Frühjahr 2022 preschte die Polizeibehörde in Bedfordshire vor und erlaubte ihren transsexuellen Ordnungshütern, intime Durchsuchungen an Frauen vornehmen zu dürfen. Nun kommt der Stein richtig ins Rollen, nachdem mindestens 34 von 43 Polizeidienststellen in England und Wales diese Richtlinie entweder bereits umgesetzt haben oder beabsichtigen, dies zu tun. Das Women’s Rights Network (WRN) fordert den Nationalen Rat der Polizeichefs auf, diese fehlerhafte und gefährliche Politik zurückzuziehen. „Eine Leibesvisitation ist eine peinliche und potenziell traumatische Erfahrung, und es sollte alles getan werden, um sicherzustellen, dass ein Verdächtiger mit Würde und Respekt behandelt wird“, warnte WRN-Gründerin Heather Binning.

Ohnehin verstößt die krude Idee, anstelle des biologischen Geschlechts fortan das selbst identifizierte „Geschlecht“ zu verwenden, gegen den „Police and Criminal Evidence Act 1984“. Dieser besagt, dass Durchsuchungen, bei denen mehr als nur die Oberbekleidung entfernt werden muss, von einem Beamten oder Bediensteten desselben Geschlechts und nur in dessen Anwesenheit sowie unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden darf.

„Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass der Staat ihre geschlechtliche Identität achtet“

Für Deutschland könnte der Vorstoß der britischen Polizeibehörden eine Steilvorlage sein. Das Selbstbestimmungsgesetz weist bereits jetzt den Weg. Ob Mann, Frau oder divers entscheidet hierzulande künftig jeder selbst. Ein Mann, der kein Mann mehr sein möchte, kann sich beim Standesamt als Frau eintragen lassen und dafür einen Vornamen seiner Wahl bestimmen und umgekehrt. Selbstverständlich dürfen auch Frauen offiziell zum Mann mutieren – auch wenn dies biologisch rein gar nichts ändert. Familienministerin Lisa Paus bezeichnete die Verabschiedung des Entwurfs im August vergangenen Jahres als „einen großen Moment“ für trans- und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland: „Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung der geschlechtlichen Identität. Trotzdem wurden die Betroffenen mehr als vierzig Jahre lang durch das Transsexuellengesetz diskriminiert. Damit ist jetzt endlich Schluss.“ Justizminister Marco Buschmann unterstützte die grüne Schizophrenie kritiklos und betonte, das Selbstbestimmungsgesetz sei Ausdruck einer Politik, für die die Grundrechte an erster Stelle stünden: „Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass der Staat ihre geschlechtliche Identität achtet. Und um dieses Menschenrecht geht es uns.“ Das Gesetz soll zum 1. November des Jahres 2024 in Kraft treten. Es scheint alles in trockenen Tüchern, der Bundesrat muss nicht mehr zustimmen.

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Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können. Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.

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