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Selbstschutz gegen Selbstschutz

Published On: 17. Januar 2024 15:15

Gegen die Terrorakte der Hamas hat Israel das Recht auf Selbstverteidigung.“ Dies scheint eine offensichtliche Tatsache zu sein, mit der niemand widersprechen möchte. Dennoch möchte ich Sie zu einer genaueren Prüfung mitnehmen. Selbstverteidigung ist ein Begriff aus dem Völkerrechtssystem. Daher müssen wir zuerst die Frage stellen, inwieweit dieses Recht auf Gaza anwendbar ist. Dies ist selbst für erfahrene Völkerrechtler keine einfache Frage, da der kleine Küstenstreifen am Mittelmeer etwas Besonderes ist. Auf den ersten Blick scheint es sich um einen internationalen Konflikt zu handeln. Das Völkerrecht ist jedoch ein System, das die Beziehungen zwischen Staaten rechtlichen Regeln unterwerfen möchte. Gaza ist jedoch kein Staat. Wir haben es mit einem asymmetrischen Konflikt zu tun, bei dem ein international anerkannter Staat einem nichtstaatlichen Gegner gegenübersteht. Gaza war auch im wörtlichen Sinne kein „besetztes Gebiet“, da es innerhalb des Gebiets keine militärische Präsenz Israels gab. Von 1967 bis 2005 war Gaza jedoch fast 40 Jahre lang ein „besetztes Gebiet“. Als die israelischen Truppen sich zurückzogen, blieb der Streifen jedoch blockiert. Alle Zugänge, über Land, Wasser oder Luft, wurden von Israel kontrolliert. Aus diesem Grund betrachten Deutschland und alle anderen EU-Länder das Westjordanland und Gaza als besetzte Gebiete – eine Besetzung ohne Besatzungstruppen. Israel sieht dies jedoch anders und spricht nur von „umstrittenen Gebieten“. Besetzt im Sinne des Völkerrechts können nur ehemalige Staaten sein. Wir wenden jedoch die völkerrechtlichen Bestimmungen für besetzte Gebiete an und stoßen auf ein Problem. Der Begriff Selbstverteidigung ist die Antwort auf den korrespondierenden völkerrechtlichen Begriff „Angriff“. In der englischen Fachliteratur finden wir jedoch die überraschende Meinung, dass der besetzende Staat aus den von ihm besetzten Gebieten gar nicht „angegriffen“ werden kann. Die deutsche Außenministerin hat nach dem 7. Oktober immer wieder das israelische Recht auf Selbstverteidigung gegen einen terroristischen Angriff betont. Es besteht kein Zweifel daran, dass es sich um einen terroristischen Angriff handelt. Aber warum sollte ein faktisch unbestreitbarer Angriff in diesem Fall nicht auch rechtlich so benannt werden? Es ist nicht bekannt, ob die Völkerrechtler des Auswärtigen Amtes die Frage untersucht haben, ob das Westjordanland und Gaza möglicherweise als „illegal besetzt“ eingestuft werden müssen. Eine solche Einstufung hätte weitreichende Konsequenzen. Mit der Bezeichnung „illegal“ werden Situationen in der internationalen Diskussion bezeichnet, in denen die Selbstbestimmung der Bewohner im besetzten Gebiet für eine lange Zeit weitgehend aufgehoben wurde. Oder wenn die Besatzungsmacht keine erkennbaren Bemühungen untern

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Selbstverteidigung gegen Selbstverteidigung?

„Gegen die Terrorakte der Hamas hat Israel das Recht der Selbstverteidigung.“ Das scheint eine Selbstverständlichkeit zu sein, der niemand widersprechen möchte. Ich erlaube mir trotzdem, Sie mitzunehmen bei einer genaueren Prüfung. Von Gerhard Fulda. Selbstverteidigung ist ein Begriff aus dem System des Völkerrechts. Also müssen wir zuallererst die Frage stellen, inwieweit dieses Recht für Gaza anwendbar ist. Das ist selbst für im Völkerrecht bewanderte Juristen nicht ganz einfach – der kleine Küstenstreifen am Mittelmeer ist etwas sehr Besonderes. Auf den ersten Blick sieht es so aus: dies könne doch nur ein internationaler Konflikt sein. Aber, das Völkerrecht ist ein Gebilde, das die Beziehungen zwischen Staaten rechtlichen Regeln unterwerfen will. Gaza aber ist kein Staat. Wir haben es mit einem asymmetrischen

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