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Selbstverteidigung gegen Selbstverteidigung? -> Verteidigung gegen Verteidigung

Published On: 17. Januar 2024 15:15

Gegen die Terrorakte der Hamas hat Israel das Recht der Selbstverteidigung. Das scheint eine Selbstverständlichkeit zu sein, der niemand widersprechen möchte. Ich erlaube mir trotzdem, Sie mitzunehmen bei einer genaueren Prüfung. Selbstverteidigung ist ein Begriff aus dem System des Völkerrechts. Also müssen wir zuallererst die Frage stellen, inwieweit dieses Recht für Gaza anwendbar ist. Das ist selbst für im Völkerrecht bewanderte Juristen nicht ganz einfach – der kleine Küstenstreifen am Mittelmeer ist etwas sehr Besonderes.

Auf den ersten Blick sieht es so aus: dies könne doch nur ein internationaler Konflikt sein. Aber, das Völkerrecht ist ein Gebilde, das die Beziehungen zwischen Staaten rechtlichen Regeln unterwerfen will. Gaza aber ist kein Staat. Wir haben es mit einem asymmetrischen KonfIikt zu tun, in dem ein international anerkannter Staat einem nicht-staatlichen Gegner gegenübersteht. Im wörtlichen Sinne war Gaza auch kein „besetztes Gebiet“, weil es innerhalb des Gebietes gar keine militärische Präsenz Israels gab. Von 1967 bis zum Jahr 2005 war Gaza tatsächlich fast 40 Jahre lang ein auch im wörtlichen Sinne „besetztes Gebiet“. Doch als dann die israelischen Truppen wieder abzogen, blieb der Streifen ringsherum blockiert. Alle Zugänge, vom Land, über das Wasser oder durch die Luft, wurden israelisch kontrolliert. Das ist der Grund, weshalb Deutschland ebenso wie alle anderen EU-Länder die Westbank und Gaza als besetzte Gebiete betrachten – eine Besetzung ohne Besatzungstruppen. Israel selbst sieht das anders und spricht nur von „umstrittenen Gebieten“.

Der Begriff Selbstverteidigung ist die Antwort auf den korrespondierenden völkerrechtlichen Begriff „Angriff“. Vor allem in der englischen Fachliteratur finden wir nun aber die zunächst überraschende Meinung, der besetzende Staat könne aus von ihm besetzten Gebieten gar nicht „angegriffen“ werden. Die deutsche Außenministerin hat nach dem 7. Oktober immer wieder das israelische Recht auf Selbstverteidigung gegen einen terroristischen Angriff betont. An der Qualifikation „terroristisch“ können keinerlei Zweifel bestehen. Aber warum sollte ein faktisch unbestreitbarer Angriff in diesem Fall nicht auch rechtlich so benannt werden? Es ist leider nicht bekannt, ob die Völkerrechtler des Auswärtigen Amts der Frage nachgegangen sind, ob die Westbank und Gaza möglicherweise als „illegal besetzt“ eingeordnet werden müssen. Ein solches Urteil würde weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.

Mit der Qualifikation „illegal“ werden in der internationalen Diskussion Situationen bezeichnet, in denen im besetzten Gebiet die Selbstbestimmung der Bewohner auf lange Zeit weitestgehend aufgehoben worden ist. Oder wenn bei der Besatzungsmacht kein Bemühen erkennbar ist, in

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Selbstverteidigung gegen Selbstverteidigung?

„Gegen die Terrorakte der Hamas hat Israel das Recht der Selbstverteidigung.“ Das scheint eine Selbstverständlichkeit zu sein, der niemand widersprechen möchte. Ich erlaube mir trotzdem, Sie mitzunehmen bei einer genaueren Prüfung. Von Gerhard Fulda. Selbstverteidigung ist ein Begriff aus dem System des Völkerrechts. Also müssen wir zuallererst die Frage stellen, inwieweit dieses Recht für Gaza anwendbar ist. Das ist selbst für im Völkerrecht bewanderte Juristen nicht ganz einfach – der kleine Küstenstreifen am Mittelmeer ist etwas sehr Besonderes. Auf den ersten Blick sieht es so aus: dies könne doch nur ein internationaler Konflikt sein. Aber, das Völkerrecht ist ein Gebilde, das die Beziehungen zwischen Staaten rechtlichen Regeln unterwerfen will. Gaza aber ist kein Staat. Wir haben es mit einem asymmetrischen

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