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Die Bundesregierung erkennt an, dass die US-Angriffe gegen den Jemen durch das Völkerrecht abgedeckt sind, kann dies jedoch nicht erklären

Published On: 18. Januar 2024 11:15

Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte am 12. Januar im Namen der Bundesregierung angekündigt, dass die Luftangriffe der USA und Großbritanniens gegen den Jemen mit dem Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung im Einklang stehen und vom Völkerrecht gedeckt sind. Diese Aussage ist jedoch höchst umstritten, da der entsprechende Artikel 51 der UN-Charta nur für direkt angegriffene Staaten gilt und es keine Angriffe aus dem Jemen auf US- oder britische Ziele gegeben hat. Außerdem wird die Sicherheit der kommerziellen Seefahrt durch das UN-Seerechtsübereinkommen geregelt, das die USA bisher nicht ratifiziert haben. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, welche konkrete völkerrechtliche Grundlage die Bundesregierung für das militärische Vorgehen der USA gegen den Jemen sieht.

Im Wortlaut hatte Regierungssprecher Hebestreit erklärt: „Die Präzisionsschläge der USA und des Vereinigten Königreichs gegen Huthi-Ziele im Jemen stehen im Einklang mit dem Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung. Deutschland und viele weitere Staaten stimmen darin überein.“ Der Resolutionstext vom 10. Januar 2024 des UN-Sicherheitsrates, auf den sich der Sprecher des Auswärtigen Amtes bezog, ist hier in der deutschen Übersetzung einsehbar. Die völkerrechtlichen Aspekte der britischen und US-amerikanischen Luftangriffe gegen den Jemen hatte bereits Jens Berger im Artikel „Luftschläge im Jemen – wo bleibt da eigentlich unsere neu entdeckte Liebe für das Völkerrecht?“ ausführlich dargelegt.

Frage Warweg: Herr Hebestreit, Sie hatten nach den Angriffen der USA und Briten auf den Jemen erklärt, diese stünden im Einklang mit dem Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung. Nun greift Artikel 51 der UN-Charta, auf den Sie sich vermutlich bezogen haben, nach allgemeinem Verständnis eigentlich nur bei direkt angegriffenen Staaten, und die Sicherheit kommerzieller Seefahrtswege wird über das UN-Seerechtsübereinkommen geregelt, das zwar ein Großteil der Staatengemeinschaft aber nicht die USA nicht ratifiziert haben. Könnten Sie ausführen, auf welchen konkreten völkerrechtlichen Grundlagen die Bundesregierung das Agieren der USA und der Briten als völkerrechtskonform ansieht?

Regierungssprecher Hebestreit: Dazu gebe ich gerne an das zuständige Ministerium ab.

Wagner (AA): Gern. Die USA haben sich zu ihrem Vorgehen auch selbst geäußert. Sie haben es ja zitiert. Es gab aber auch eine gemeinsame Erklärung von zehn Staaten, darunter auch Deutschland, von letztem Freitag, auf die ich Sie gerne verweise. Ich will aber auch noch einmal auf einen Beschluss des UN-Sicherheitsrats vom 10. Januar hinweisen. Da gab es eine von den USA und Japan eingebrachte Resolution zu den Huthi-Angriffen auf den Schiffsverkehr im Roten Meer. Der Sicherheitsrat hat darin klargestellt, dass alle Mitglieder der Vereinten Nationen in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht das Recht haben, ihre Schiffe gegen Angriffe zu verteidigen, und zwar auch gegen Angriffe, die die Rechte und Freiheiten der Schifffahrt beeinträchtigen. Der Resolutionstext bekräftigt, dass völkerrechtlich die Ausübung von Schifffahrtsrechten und Freiheiten respektiert werden muss und stellt ebenfalls fest, dass die Staaten das Recht haben, ihre Schiffe gegen Angriffe zu verteidigen.

Zusatzfrage Warweg: Jetzt wurde aber kein einziges Schiff, welches unter britischer oder US-amerikanischer Flagge fährt, angegriffen. Davon abgesehen möchte ich noch einmal auf Ihre Stellungnahme zurückkommen, Herr Hebestreit, in der Sie auch von Präzisionsschlägen gesprochen haben. Da würde mich interessieren: Aus welchem Motiv heraus haben Sie diese Pentagon-Sprachregelung übernommen? Liegen der Bundesregierung eigene Vororterkenntnisse vor, die diesen Sprachduktus rechtfertigen?

Wagner (AA): Herr Warweg

Zusatz Warweg: Ich habe Herrn Hebestreit gefragt.

Hebestreit: Aber wir machen das schon nach Zuständigkeit, das müssen Sie uns schon überlassen.

Zusatz Warweg: Aber von Präzisionsschlägen haben ja Sie gesprochen, nicht das Auswärtige.

Hebestreit: Im Namen der Bundesregierung, Herr Warweg. Ich könnte Ihnen noch einmal erklären, wie wir hier agieren, aber Sie sind hier doch schon lange dabei; insofern sollten Sie das eigentlich wissen.

Zusatz Warweg: Dann gerne Herr Wagner.

Hebestreit: Herr Wagner kann das mindestens so gut erklären wie ich.

BPK-Moderator Szent-Iványi: Das ist, ehrlich gesagt, auch völlig in Ordnung. Wie Sie sich die Antwort aufteilen, können Sie selbst entscheiden.

Wagner (AA): Wir machen das nicht sozusagen auf Diktion aus dem Saal, sondern entscheiden das danach, was Sinn macht. Ich sage gerne noch einmal grundsätzlich etwas dazu, Herr Warweg: Die Angriffe der Huthi auf Schiffe vieler internationaler Partner und mit vielen verschiedenen Flaggen im Roten Meer finden ja statt, und sie gehen weiter. Deshalb sage ich dazu auch noch einmal grundsätzlich: Diese Angriffe sind vollkommen inakzeptabel und müssen aufhören. Zu dem Vorgehen der amerikanischen und britischen Partner verweise ich Sie noch einmal auf das Wording der gemeinsamen Erklärung, die Deutschland ja auch mitgetragen hat.

Zusatzfrage Warweg: Aber meine Frage war ja: Wie begründet sich die Aussage über Präzisionsschläge? Das muss ja einen Untergrund haben, damit auch die Bundesregierung das so darstellt.

Wagner (AA): Die britischen und amerikanischen Partner sind auf der Grundlage, die ich Ihnen eben erläutert habe, gegen die Angriffe der Huthi auf den internationalen Schiffsverkehr vorgegangen.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 17.01.2024 Die NachDenkSeiten sind für eine kritische Meinungsbildung wichtig, das sagen uns sehr, sehr viele – aber sie kosten auch Geld und deshalb bitten wir Sie, liebe Leser, um Ihre

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Bundesregierung sieht US-Angriffe gegen Jemen vom Völkerrecht gedeckt – kann dies aber nicht begründen

Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte am 12. Januar im Namen der Bundesregierung verkündet, dass die Luftangriffe der US-Amerikaner und Briten gegen den souveränen Staat Jemen „mit dem Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung“ im Einklang stünden und vom Völkerrecht gedeckt seien. Doch diese Darlegung gilt als höchst umstritten. Denn der entsprechende Artikel 51 der UN-Charta greift nur bei direkt angegriffenen Staaten – und aus dem Jemen heraus erfolgten keinerlei Angriffe auf US- oder britische Ziele. Zudem wird die Sicherheit der kommerziellen Seefahrt vom UN-Seerechtsübereinkommen geregelt, welches die USA bis heute nicht ratifiziert haben. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, welche konkrete völkerrechtliche Grundlage aus Sicht der Bundesregierung das militärische Vorgehen der USA gegen den Jemen rechtfertigt. Von Florian Warweg. Hintergrundinformation

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