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Die Bundesregierung erkennt an, dass die US-Angriffe gegen den Jemen vom Völkerrecht abgedeckt sind, kann jedoch keine Begründung dafür liefern

Published On: 18. Januar 2024 11:15

Regierungssprecher Steffen Hebestreit gab im Namen der Bundesregierung bekannt, dass die Luftangriffe der USA und Großbritanniens gegen den Jemen mit dem Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung im Einklang stehen und vom Völkerrecht gedeckt sind. Diese Aussage ist jedoch höchst umstritten, da der entsprechende Artikel 51 der UN-Charta nur für direkt angegriffene Staaten gilt und es keine Angriffe aus dem Jemen auf US- oder britische Ziele gegeben hat. Zudem wird die Sicherheit der kommerziellen Seefahrt durch das UN-Seerechtsübereinkommen geregelt, das die USA bisher nicht ratifiziert haben. Die NachDenkSeiten haben daher die konkrete völkerrechtliche Grundlage für das militärische Vorgehen der USA gegen den Jemen von der Bundesregierung erfragt.

Im Wortlaut erklärte Regierungssprecher Hebestreit: „Die Präzisionsschläge der USA und des Vereinigten Königreichs gegen Huthi-Ziele im Jemen stehen im Einklang mit dem Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung. Deutschland und viele weitere Staaten stimmen darin überein.“ Der Resolutionstext des UN-Sicherheitsrates vom 10. Januar 2024, auf den sich der Sprecher des Auswärtigen Amtes bezog, ist hier in deutscher Übersetzung einsehbar. Die völkerrechtlichen Aspekte der britischen und US-amerikanischen Luftangriffe gegen den Jemen wurden bereits in einem Artikel von Jens Berger ausführlich dargelegt.

In einer Pressekonferenz wurde Regierungssprecher Hebestreit gefragt, auf welchen konkreten völkerrechtlichen Grundlagen die Bundesregierung das militärische Vorgehen der USA und Großbritanniens gegen den Jemen als rechtmäßig ansieht. Das Auswärtige Amt verwies dabei auf eine gemeinsame Erklärung von zehn Staaten, darunter Deutschland, sowie auf einen Beschluss des UN-Sicherheitsrates vom 10. Januar. In diesem Beschluss wurde klargestellt, dass alle Mitglieder der Vereinten Nationen das Recht haben, ihre Schiffe gegen Angriffe zu verteidigen, die die Rechte und Freiheiten der Schifffahrt beeinträchtigen. Es wurde betont, dass die Ausübung von Schifffahrtsrechten und -freiheiten respektiert werden muss und dass die Staaten das Recht haben, ihre Schiffe zu verteidigen.

Die Fragesteller wiesen darauf hin, dass kein Schiff unter britischer oder US-amerikanischer Flagge angegriffen wurde und fragten nach der Begründung für die Aussage über Präzisionsschläge. Das Auswärtige Amt erklärte, dass die britischen und amerikanischen Partner aufgrund der Angriffe der Huthi auf den internationalen Schiffsverkehr gehandelt haben

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Bundesregierung sieht US-Angriffe gegen Jemen vom Völkerrecht gedeckt – kann dies aber nicht begründen

Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte am 12. Januar im Namen der Bundesregierung verkündet, dass die Luftangriffe der US-Amerikaner und Briten gegen den souveränen Staat Jemen „mit dem Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung“ im Einklang stünden und vom Völkerrecht gedeckt seien. Doch diese Darlegung gilt als höchst umstritten. Denn der entsprechende Artikel 51 der UN-Charta greift nur bei direkt angegriffenen Staaten – und aus dem Jemen heraus erfolgten keinerlei Angriffe auf US- oder britische Ziele. Zudem wird die Sicherheit der kommerziellen Seefahrt vom UN-Seerechtsübereinkommen geregelt, welches die USA bis heute nicht ratifiziert haben. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, welche konkrete völkerrechtliche Grundlage aus Sicht der Bundesregierung das militärische Vorgehen der USA gegen den Jemen rechtfertigt. Von Florian Warweg. Hintergrundinformation

Details zu Bundesregierung sieht US-Angriffe gegen Jemen vom Völkerrecht gedeckt – kann dies aber nicht begründen

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