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Sollte Björn Höcke seine Grundrechte verlieren? 1,2 Millionen Menschen stimmen mit „Ja“

Published On: 18. Januar 2024 0:00

Während die Alternative für Deutschland (AfD) in den letzten Monaten von einer Umfragehoch zur nächsten eilt, versuchen die anderen Parteien, verlorenen Boden gutzumachen. Vor einigen Tagen wurde der Ruf nach einem Verbot der AfD wieder laut, nachdem das Recherchenetzwerk „Correctiv“ über ein „Geheimtreffen“ in Potsdam berichtet hatte. Es gab Demonstrationen in Potsdam und Berlin. Nun steht auch der thüringische AfD-Landesvorsitzende und Spitzenkandidat Björn Höcke vermehrt im Fokus. Eine Onlinepetition fordert, ihm gewisse Grundrechte zu entziehen.

Die Petition wurde von der Plattform „WeAct“ betrieben und von der Bürgerbewegung „Campact“ unterstützt. Innerhalb von zwei Monaten haben bereits über 1,2 Millionen Menschen den Aufruf unterschrieben. Sie fordern, dass die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung stellt. Obwohl bisher kein offizieller Antrag eingereicht wurde, ist ein solcher Entscheid des Bundesverfassungsgerichts möglich, aber unklar. Entscheidend ist Artikel 18 des Grundgesetzes, der besagt, dass jemand, der die Grundrechte missbraucht, diese verwirkt. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Sollte das Bundesverfassungsgericht die Ansicht teilen, dass Höcke ein „prominenter Verfassungsfeind“ ist, könnte er zumindest vorübergehend einzelne Grundrechte verlieren. Das bedeutet, dass er seine verfassungsfeindlichen Tätigkeiten nicht mehr ausüben könnte. Bevor es jedoch zu einer Entscheidung kommt, muss das Bundesverfassungsgericht feststellen, ob von Höcke eine ernsthafte Gefahr für die Demokratie ausgeht. Auch Höcke selbst muss angehört werden. Ein solcher Entscheid des Bundesverfassungsgerichts wäre keine Strafe, sondern eine Maßnahme zum Schutz der Demokratie. Neben der Bundesregierung könnten auch der Bundestag oder eine Landesregierung die Grundrechtsverwirkung beantragen. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass eine schnelle Entscheidung getroffen wird. In der Vergangenheit wurden ähnliche Versuche, jemandem seine Grundrechte zu entziehen, eingestellt. Da Höckes Name jedoch ständig im thüringischen Verfassungsschutzbericht auftaucht, könnte es diesmal anders ausgehen. Das Bundesverfassungsgericht muss den Fall eigenständig prüfen, da die Verfassungsschutzberichte allein nicht ausreichen. Ein Verfahren könnte Jahre dauern. Neben dem Thüringer AfD-Landesverband wurden auch die Landesverbände von Sachsen und Sachsen-Anhalt als rechtsextremistisch eingestuft. Die Junge Alternative wird ebenfalls als rechtsextrem betrachtet. Höcke selbst kommentiert das Geschehen mit gedämpftem Optimismus

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Sollte Björn Höcke seine Grundrechte verlieren? 1,2 Millionen stimmen mit „Ja“

Während die Alternative für Deutschland (AfD) seit Monaten von Umfragehoch zu Umfragehoch eilt, bemühen sich die übrigen Parteien, verlorenen Boden wiedergutzumachen. Mit dem mittlerweile bundesweit bekannt gewordenen Artikel des Recherchenetzwerks „Correctiv“ über ein „Geheimtreffen“ in Potsdam wurde vor einigen Tagen der Ruf nach einem AfD-Parteiverbot wieder laut, es gab Demonstrationen in Potsdam und Berlin. Neuerdings steht auch der thüringische AfD-Landesvorsitzende und Landtagswahlspitzenkandidat Björn Höcke, dessen Landesverband vom Landesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft und beobachtet wird, wieder vermehrt im Fokus: Eine Onlinepetition der „WeAct“-Plattform, die von der Bürgerbewegung „Campact“ betrieben wird, fordert, dem als „Rechtsaußen“ geltenden Ex-Sport- und Geschichtslehrer gewisse Grundrechte zu entziehen. Grundlage: Artikel 18 GG Innerhalb von zwei Monaten unterschrieben bislang mehr als 1,2 Millionen Höcke-Gegner den Aufruf des

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