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Änderung des Grundgesetzes zum Schutz des Verfassungsgerichts

Published On: 19. Januar 2024 8:37

Ex-Verfassungsrichter Papier möchte verhindern, dass Verfassungsrichter in Zukunft nur noch mit einfacher Mehrheit gewählt werden können. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat vorgeschlagen, das Grundgesetz zu ändern, um das Gericht besser vor Feinden der Demokratie zu schützen. Laut welt.de hat Papier der Düsseldorfer Rheinischen Post gesagt, dass das Gericht als Verfassungsorgan des Bundes gleichrangig mit den anderen vier Verfassungsorganen betrachtet werden sollte. Dies sei wichtig, um das Bundesverfassungsgericht klar abzusichern und seine Unabhängigkeit von der Exekutive stärker zu gewährleisten. Konkret schlägt der 80-Jährige vor, Paragraf 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in der Verfassung zu verankern. Dieser Paragraf betont die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des Gerichts. Weitere Aspekte, die Papier in das Grundgesetz aufnehmen möchte, sind die Regelungen über die notwendige Zweidrittelmehrheit bei der Wahl von Richtern und die begrenzte Amtszeit von zwölf Jahren. Der Verfassungsrechtler sagte, dass dies das Mindeste sei, was man fordern sollte, um sicherzustellen, dass Richter nicht mit einfachen Mehrheiten ernannt und ihre Amtszeit verkürzt oder vorzeitig beendet werden können.

In Bezug auf eine Petition, die den Entzug von Grundrechten für den AfD-Politiker Björn Höcke gefordert hatte, äußerte sich Papier kritisch. Er wird zitiert, dass in der Literatur umstritten sei, ob das aktive und passive Wahlrecht, insbesondere die Wählbarkeit, überhaupt aberkannt werden könne. Papier würde zur Vorsicht raten, ein solches Verfahren in Karlsruhe einzuleiten. Das Verhältnis zwischen Nutzen und Belastungen, die damit einhergingen, sei fragwürdig.

H2: Grundgesetzänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts
H2: Notwendige Zweidrittelmehrheit bei der Wahl von Richtern
H2: Kritik an der Petition zum Entzug von Grundrechten für Björn Höcke

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Grundgesetzänderung soll Verfassungsgericht schützen

Ex-Verfassungsrichter Papier will verhindert wissen, dass Verfassungsrichter irgendwann nur mit einfacher Mehrheit gewählt werden können. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat sich für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen, um das Gericht besser vor Demokratiefeinden zu schützen, meldet welt.de. Es sollte deutlich werden, dass das Gericht als Verfassungsorgan des Bundes gleichrangig mit den vier anderen Verfassungsorganen zu betrachten wäre, habe Papier der Düsseldorfer Rheinischen Post gesagt. „Das wäre wichtig zur klaren Absicherung des Bundesverfassungsgerichts und zur stärkeren Sicherung der Unabhängigkeit dieses Organs von der Exekutive.“ Konkret habe sich der 80-Jährige dafür aus, Paragraf 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in der Verfassung zu verankern. Der Paragraf betone die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des Gerichts. Weitere Aspekte, die laut Papier ins Grundgesetz gehören würden, seien die

Details zu Grundgesetzänderung soll Verfassungsgericht schützen

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