Regierung setzt höhere Geräuschgrenzwerte für Windkraftanlagen fest – Anwohner nicht benachrichtigt
Die Bundesregierung hat bei der Genehmigung von Windkraftanlagen und der nachträglichen Aufhebung von Zusagen ohne Einbeziehung der Betroffenen eine äußerst problematische Vorgehensweise gezeigt. Die Entscheidung, die Geräuschgrenzwerte um 4 Dezibel anzuheben, hat erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität und die Rechte der Anwohner von Windkraftanlagen. Die Bundesregierung begründet dies mit dem Notfallplan Gas, um die Stromproduktion zu erhöhen und die Versorgung sicherzustellen.
Im Genehmigungsprozess haben die Behörden den Anwohnern bestimmte Zusicherungen zum Lärmschutz gemacht, um sie vor übermäßiger Lärmbelästigung zu schützen. Diese Zusagen waren ein wichtiger Aspekt für die Zustimmung zur Installation von Windkraftanlagen in der Nähe. Die Menschen haben sich darauf verlassen und ihre Lebensentscheidungen danach getroffen. Die Bundesregierung hat jedoch Paragraph 31k des Bundesimmissionsschutzgesetzes für diesen Winter reaktiviert, was den Betreibern von Windkraftanlagen erlaubt, den nächtlichen Schallpegel um 4 Dezibel zu erhöhen. Dadurch müssen die Anwohner unerwartet höhere Lärmbelastungen hinnehmen.
Die Bundesregierung hat diese Zusagen ohne Zustimmung oder Konsultation der Betroffenen zurückgenommen. Dadurch sind die Anwohner in diesem Winter mit erhöhten Lärmbelastungen konfrontiert, die sie nicht erwartet hatten und die nicht Teil der ursprünglichen Vereinbarungen waren. Dies stellt nicht nur eine Enttäuschung für die betroffenen Bürger dar, sondern auch eine erhebliche Belastung für ihre Lebensqualität. Die Vorgehensweise der Bundesregierung zeigt ein mangelndes Verständnis für die Bedürfnisse und Rechte der betroffenen Bürger. Es ist entscheidend, dass die Regierung die Betroffenen in Entscheidungsprozesse einbezieht, die ihre Lebensqualität und Gesundheit beeinflussen
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Regierung erhöht Geräuschgrenzwerte für Windkraftanlagen – Anwohner nicht informiert
Die Bundesregierung hat in Bezug auf den Genehmigungsprozess für Windkraftanlagen und die anschließende Rücknahme von Zusagen ohne Einbeziehung der Betroffenen eine äußerst problematische Vorgehensweise gezeigt. Die von der Regierung beschlossene Anhebung der Geräuschgrenzwerte um 4 Dezibel hat erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität und die Rechte der Anwohner von Windkraftanlagen. Die Bundesregierung rechtfertigt dieses Vorgehen mit dem Notfallplan Gas. Sie sagt, es sei notwendig, die Stromproduktion zu erhöhen, um die Versorgung sicherzustellen (nius: 17.01.24). Ein Beitrag von Blackout-News Windkraftlärmschutz-Zusagen gebrochen: Anwohner mit unerwartetem Lärm belastet Im Genehmigungsprozess haben die Behörden den Anwohnern bestimmte Zusicherungen hinsichtlich des Lärmschutzes gemacht. Diese Zusagen sollten die Bürger vor übermäßiger Lärmbelästigung schützen. Dies war ein wichtiger Aspekt bei der Zustimmung zur Installation von Windkraftanlagen in ihrer
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