Die Grünen erhöhen den Einsatz und fordern erneut ein Verbot der JA
Nachtreten ist genau das, was die anti-demokratischen Grünen lieben: Grünen-Chef Omid Nouripour fordert ein Verbot der Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland“ (JA). Er betont, dass der Rechtsstaat im Kampf gegen Rechtsextreme die Vorfeldorganisationen der AfD nicht aus den Augen verlieren darf. Diese spielen eine entscheidende Rolle bei der Vernetzung und dem Wachstum von Hass und Hetze. Vereine wie die Junge Alternative arbeiten offen gegen unsere Demokratie und sollten verboten werden. Nouripour sieht darin einen effektiven Schlag des Rechtsstaats gegen extremistische Strukturen. Ein Verbot der Gesamtpartei AfD ist aufgrund der hohen rechtlichen Hürden nach der Verfassung schwierig und kann Jahre dauern. Ein Vereinsverbot, das von der Bundesinnenministerin ausgesprochen werden könnte, wäre jedoch eine mögliche Option. Die Junge Alternative wird nicht als eigenständige Partei angesehen und könnte daher für ein solches Verbot in Frage kommen. Vereinsverbote richten sich nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes: Vereine können verboten werden, wenn ihre Zwecke oder Aktivitäten gegen die Strafgesetze verstoßen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. Einzelne Landesverbände der JA werden vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft, während die JA auf Bundesebene als Verdachtsfall geführt wird. Dies bietet den Grünen und Linken die Möglichkeit, weiterhin an der Zerstörung des Landes zu arbeiten, indem möglicherweise der Geldfluss zur AfD unterbrochen wird und der Wahlkampf erschwert wird. (Mit Material von dts) Und Jouwatch hat exklusiv die aktuellsten Bilder einer Demo gegen Rechts gemacht (Satire!) Erste Bilder von den heutigen #GegenRechts-Demos: 🧐 pic.twitter.com/zy8JZWA7b9 — Peter Borbe (@PeterBorbe) January 21, 2024
Grünen-Chef fordert Verbot der JA
Nachtreten ist genau das, was die anti-demokratischen Grünen lieben: Grünen-Chef Omid Nouripour fordert ein Verbot der Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland“ (JA). Er betont, dass der Rechtsstaat im Kampf gegen Rechtsextreme die Vorfeldorganisationen der AfD nicht aus den Augen verlieren darf.
Rechtliche Hürden für ein Verbot der AfD
Ein Verbot der Gesamtpartei AfD ist aufgrund der hohen rechtlichen Hürden nach der Verfassung schwierig und kann Jahre dauern. Ein Vereinsverbot, das von der Bundesinnenministerin ausgesprochen werden könnte, wäre jedoch eine mögliche Option. Die Junge Alternative wird nicht als eigenständige Partei angesehen und könnte daher für ein solches Verbot in Frage kommen.
Verdachtsfall und rechtsextreme Landesverbände
Einzelne Landesverbände der JA werden vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft, während die JA auf Bundesebene als Verdachtsfall geführt wird. Dies bietet den Grünen und Linken die Möglichkeit, weiterhin an der Zerstörung des Landes zu arbeiten, indem möglicherweise der Geldfluss zur AfD unterbrochen wird und der Wahlkampf erschwert wird. (Mit Material von dts) Und Jouwatch hat exklusiv die aktuellsten Bilder einer Demo gegen Rechts gemacht (Satire!) Erste Bilder von den heutigen #GegenRechts-Demos: 🧐 pic.twitter.com/zy8JZWA7b9 — Peter Borbe (@PeterBorbe) January 21, 2024
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Grüne legen noch mal nach und fordern Verbot der JA
Nachtreten ist so richtig nach dem Geschmack der anti-demokratischen Grünen: Grünen-Chef Omid Nouripour fordert, die Jugendorganisation “Junge Alternative für Deutschland”, kurz JA, zu verbieten. “Im Kampf gegen Rechtsextreme darf der Rechtsstaat die Vorfeldorganisationen der AfD nicht aus dem Blick verlieren”, sagte er der ARD. “Diese spielen eine entscheidende Rolle bei der Vernetzung und dem Erstarken von Hass und Hetze. Vereine wie die Junge Alternative arbeiten offen gegen unsere Demokratie und müssen verboten werden.” Das wäre ein “wirksamer Schlag des Rechtsstaats gegen extremistische Strukturen”, so Nouripour. Die rechtlichen Hürden für ein Verbot der Gesamtpartei AfD sind nach der Verfassung sehr hoch. Die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht können mitunter Jahre dauern. Anders ist dies bei einem Vereinsverbot, das die Bundesinnenministerin aussprechen könnte.
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